Illegale Zuflüsse von Geheimagent Mauss: Strafbefehl in CDU-Spendenaffäre
Ex-Staatssekretär Bleser wurde verurteilt, weil er illegale Spenden für seine Partei annahm. Das Geld stammte von Ex-Geheimagent Werner Mauss.
Nach Überzeugung des Gerichts hat Bleser sechs Spenden in Höhe von insgesamt 56.000 Euro des ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss illegal verbucht; sechs Mal habe er sich dabei der Untreue zu Lasten der CDU schuldig gemacht und zwei Mal gegen das Parteiengesetz verstoßen.
Mauss, inzwischen 82 Jahre alt, war ab den 1960er Jahren als Privatdetektiv und Agent in vielen Kriminalfällen und politischen Affären international unterwegs, zum Teil auch im Auftrag von Regierungen und Behörden.
Es war die enge Nachbarschaft im Kreis Cochem-Zell, die den schillernden Ex-Geheimagenten und den Bundestagsabgeordneten dann später zusammenbrachte. Mauss residiert seit Langem unter verschiedenen Alias-Namen auf seinem großzügigen Alterssitz mit Reithalle in Altstrimmig; Bleser lebt auf dem Hof seiner Familie in Brachtendorf in der Osteifel, auf der anderen Seite der Mosel. Beide sind ausgebildete Landwirte. Beide standen seit Jahrzehnten der örtlichen CDU nahe, Mauss als treuer Spender, Bleser als Berufspolitiker.
Bleser versteht sich als Opfer
Die Spendentradition wurde belebt, als Bleser 2006 zum Landesschatzmeister seiner Partei aufgestiegen war. Mauss, der bis dahin den CDU-Kreisverband unterstützt hatte, zeigte sich nun auch der Landes-CDU erkenntlich. Unter dem Namen von Rechtsanwälten und der Firma „Nolilane“, die Behörden dem Ex-Agenten zuordnen, flossen nach Berechnung der Staatsanwaltschaft insgesamt 56.000 Euro illegal in die CDU-Kasse. Das flog 2016 auf.
Die Affäre um den Bimbes aus geheimen Quellen traf die damalige Landesvorsitzende Julia Klöckner unmittelbar nach dem Landtagswahlkampf, den sie gerade verloren hatte. Klöckner sorgte damals wohl dafür, dass ihr Landesschatzmeister Bleser sein Amt beim nächsten Parteitag verlor, dessen erneute Kandidatur zum Deutschen Bundestag konnte oder mochte sie indes nicht verhindern. Bleser gewann 2018 trotz der Bimbes-Affäre den Wahlkreis zum achten Mal in Folge, allerdings anders als in den Vorjahren mit knappem Vorsprung.
Die Spenden und den dreifachen Betrag habe die CDU als Strafe an den Bundestag zurückzahlen müssen, rechnet die Staatsanwaltschaft nun vor und erkennt deshalb auf Untreue zum Nachteil der CDU.
Über den Betrag, den Bleser zur Strafe zahlen muss, wollten auf taz-Anfrage am Donnerstag sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft keine Auskunft erteilen, „wegen der schutzwürdigen Interessen“ der Beteiligten, so die Staatsanwaltschaft. Der mögliche Strafrahmen für die festgestellten Verfehlungen hätte immerhin von Geldstrafe bis zu fünf bzw. drei Jahren Haft gereicht.
Dem Trierischen Volksfreund erklärte Bleser, er habe den Strafbefehl zwar akzeptiert, aber keine Schuld eingestanden. Auch unmittelbar nachdem 2016 die illegalen Spenden aufgeflogen waren, hatte sich Bleser so verteidigt: „Insofern sind wir, wenn Sie so wollen, Opfer“, hatte er damals vor Journalisten beteuert. Gegen vier weitere Beschuldigte wird nach wie vor ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit, ohne Namen oder Einzelheiten zu nennen.
Das Konrad-Adenauer Haus gab sich am Donnerstag zu den aktuellen Vorgängen wortkarg. „Wir werden das nicht kommentieren, da wir nicht am Verfahren beteiligt sind“ erklärte der taz CDU-Sprecher Armin Peter, obwohl doch die Partei als die Geschädigte der Untreue gilt.
Eine Sprecherin der CDU Rheinland-Pfalz erklärte: „Wir sind mit dem Verfahren unserer Pflicht nachgekommen, Vermögensverluste oder -schädigungen für die Partei so gering wie möglich zu halten.“ Sie fügte hinzu: „Seitens der Landespartei hat seither eine umfassende Aufklärung und Aufarbeitung stattgefunden, um derartige Fehler auszuschließen“.
Aktualisiert am 04.08.2022 um 18:40 Uhr. Eine Angabe im Text zu Schadensersatzzahlungen ließ sich nicht bestätigen, die entsprechende Stelle wurde entfernt. Wir bitten, den Fehler zu entschulden. d. R.
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