IT-Sicherheitsgesetz im Bundestag: Schutz vor Hackern per Gesetz
Der Bundestag wird derzeit digitalen angegriffen – und beschließt gesetzliche Regelungen, die den Schutz kritischer Infrastruktur stärken sollen.
Das Gesetz soll den Schutz sogenannter kritischer Infrastrukturen vor Angriffen über das Netz verbessern. Dazu gehören Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung sowie aus der Logistik-, Finanz- und Gesundheitsbranche. Es sieht unter anderem Meldepflichten für schwere Attacken vor.
Zum Auftakt der abschließenden Bundestagsberatungen über das Gesetz hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Maßnahmen als „wichtigen Schritt“ gewürdigt. IT-Sicherheit sei „ein zentraler Baustein der öffentlichen, der inneren Sicherheit“. Linke und Grüne übten Kritik an dem Entwurf. Die Linke warf der Regierung vor, er stärke vor allem die deutschen Geheimdienste, sorge aber nicht für mehr Sicherheit.
Überschattet wurde die Debatte über das Gesetz von dem Cyber-Angriff auf das Datennetz des Bundestags, der seit Wochen für Aufregung sorgt. Der Umgang mit der Attacke führt auch zu Streit unter Abgeordneten über die nötigen Gegenmaßnahmen sowie Kritik an der Informationspolitik der Bundestagsverwaltung und der zuständigen IT-Kommission des Ältestenrats gegenüber den Fraktionen.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) äußerte sich darüber verwundert. In der IT-Kommission seien alle Fraktion vertreten, Kritik an deren Arbeit sei dort intern zu keinem Zeitpunkt geäußert worden. „Warum dann in der Öffentlichkeit der gegenteilige Eindruck erzeugt wird, erschließt sich mir nicht so ganz“, sagte er am Freitag in der Parlamentssitzung. Alle Entscheidungen zur Sicherheitsarchitektur des Bundestagsnetzes seien gemeinsam getroffen worden. Ein Streit sei ihm bei dem Thema nicht in Erinnerung.
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