Homöopathie in Frankreich: Globuli sind keine Kassenleistung
Weil sie wissenschaftlich unwirksam seien, sollen französische Kassen homöopathische Medikamente nicht mehr zahlen. Da horchen in Deutschland manche auf.
dpa | Homöopathische Arzneimittel müssen in Frankreich künftig aus eigener Tasche bezahlt werden. Von 2021 an sollen die Medikamente nicht mehr von der Krankenkasse erstattet werden. Die homöopathischen Arzneien seien wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam, erklärte das französische Gesundheitsministerium in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung.
Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollten die Krankenkassen auch in Deutschland Patienten keine homöopathischen Leistungen finanzieren. „Es gibt keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Verfahren“, sagte KBV-Vorsitzender Andreas Gassen der Rheinischen Post von Donnerstag. „Wer homöopathische Mittel haben möchte, soll sie auch bekommen, aber bitte nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft.“
In Frankreich soll der von Krankenkassen erstattete Anteil bei Homöpathie ab Januar 2020 von 30 auf 15 Prozent sinken. So solle den Patienten, verschreibenden Ärzten und der betroffenen Industrie Zeit zur Anpassung gegeben werden, erklärte das Ministerium.
Vorangegangen war eine Einschätzung der Obersten Gesundheitsbehörde (HAS) in Paris, die mit der Prüfung der homöopathischen Mittel beauftragt war. Die HAS hatte nach eigenen Angaben neun Monate lang fast 1200 homöopathische Arzneimittel untersucht und mehr als 1000 wissenschaftliche Publikationen analysiert.
Hohe Nachfrage für Homöopathie in Deutschland
Am Ende kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass eine Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann. Die HAS betonte außerdem, dass die Anwendung der Homöopathie bei schwerwiegenden fortschreitenden Krankheiten die medizinisch notwendige Behandlung nicht verzögern darf.
In Deutschland wird immer wieder über die Homöopathie gestritten und darüber, ob die Allgemeinheit die Kosten für eine solche Behandlung tragen muss. Hierzulande ist Homöopathie zwar kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Allerdings erstatten viele Kassen ihren Versicherten die Behandlungskosten, weil es eine entsprechende Nachfrage gibt.
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