Höchstgrenze für Rentenbeiträge: Es wird nicht bei 22 Prozent bleiben
Um das Rentenniveau zu halten, müssen Beiträge erhöht werden, stellt Arbeitsministerin Andrea Nahles klar. Eine Ausweitung der Mütterrente sieht sie skeptisch.
Derzeit beträgt der Beitragssatz 18,7 Prozent des Bruttolohns. Davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte. Die Höchstgrenze von 22 Prozent ist bis 2030 gesetzlich fixiert.
Nahles will im November ein Rentenkonzept mit einer konkreten Mindesthöhe des Absicherungsniveaus der Rente vorlegen. Sie führt derzeit mit Verbänden und Interessenorganisationen einen Rentendialog.
Am Dienstag fand in Berlin das zweite Treffen statt. In der vorigen Woche hatte das Arbeitsministerium erstmals Berechnungen verbreitet, die über das Jahr 2030 hinaus reichen. Demnach könnte das Rentenniveau bis 2045 von 47,8 Prozent eines Durchschnittslohns auf etwa 41,6 Prozent sinken, wenn nicht gegengesteuert wird. Gesetzlich festgelegt ist, dass das Rentenniveau bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinken soll.
Die Zukunft der Rente
Die Arbeitsministerin zeigte sich skeptisch gegenüber der Forderung von CSU-Chef Horst Seehofer, die Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder nochmals auszuweiten. Die Kosten lägen laut Nahles bei 6,6 Milliarden Euro jährlich. „Das müsste dann über Steuern aufgebracht werden“, sagte Nahles. „Das ist ein Riesenbatzen.“ Es gebe dringendere Aufgaben wie etwa die Reform der Erwerbsminderungsrente. Daher „weiß ich noch nicht, ob das am Ende in einem Gesamtkonzept vorkommt“. Darüber werde am Donnerstag auch im Koalitionsausschuss beraten.
Union und SPD haben die Mütterrente in dieser Wahlperiode bereits erhöht. Für vor 1992 geborene Kinder bekommen Mütter nun zwei statt bisher ein Beitragsjahr in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Die jährlichen Kosten von über sechs Milliarden Euro werden nicht aus Steuern, sondern von der Rentenversicherung und damit den Beitragszahlern aufgebracht.
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