: Hilfen für Gewaltopfer
Viele Menschen geraten unvorbereitet in eine Situation, in der sie Hilfe brauchen. Für sie gibt es viele, teils spezialisierte Opferhilfestellen
Von Friederike Grabitz
Um über das Geschehene zu sprechen und bei Bedarf weiter vermittelt zu werden, ist eine Telefonseelsorge eine erste Anlaufstelle. Die Stellen sind mit speziell ausgebildeten Ehrenamtlichen zum Teil rund um die Uhr besetzt. Opfer- und Trauma-Ambulanzen leisten nach Verbrechen psychotherapeutische und medizinische Akutversorgung.
Als bundesweite Organisation mit einem dichten Netz an Außenstellen in vielen Städten leistet der „Weiße Ring“ praktische Hilfe und berät Opfer in Notlagen. Auch die „Stiftung Opferhilfe“ hat in Niedersachsen und Schleswig-Holstein Opferhilfebüros und bietet psychosoziale Beratung, Zeugenbegleitung und finanzielle Unterstützung an.
Frauen, die aus einem Abhängigkeitsverhältnis ausbrechen möchten, können versuchen, ein Zimmer in einem Frauenhaus zu bekommen.
Darüber hinaus gibt es viele lokale oder spezialisierte Hilfevereine, Organisationen und Stiftungen, etwa für Verkehrsunfallopfer, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder Frauen, für die Geschädigten von Heim- oder Psychiatrieaufenthalten, die Opfer ritueller, häuslicher oder rechtsextremer und rassistischer Gewalt.
In akuten Notlagen hilft grundsätzlich die Polizei. Doch nicht immer ist ein Gang zur Polizei sinnvoll. Das ist zum Beispiel dann schwierig, wenn dem Täter oder der Täterin nichts nachgewiesen werden kann oder Aussage gegen Aussage stünde.
Manche Opfer sind auch in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit gefangen und wüssten nicht, wo und von welchem Geld sie mit dem Ausbrechen aus einer Gewaltsituation leben könnten. Viele Gewaltopfer zögern deshalb mit einer Anzeige.
Normalerweise bekommen sie aber erst dann eine gerichtsmedizinische Untersuchung und den Nachweis über sexuelle oder sonstige körperliche Gewalt. Das „Netzwerk Pro Beweis“ möchte solchen Opfern helfen, die nicht oder noch nicht bereit sind, Anzeige zu erstatten. Es besteht aus besonders ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten, darunter viele GerichtsmedizinerInnen. Sie agieren außerhalb von Polizei und Gericht und untersuchen Menschen, die Übergriffe erlitten haben. Sie sichern Beweismittel, ohne dass die Betroffenen gleichzeitig eine Strafanzeige stellen müssen. Durch die Fotos und Aufzeichnungen ist das noch Jahre später möglich.
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