Hilfe zur Selbsttötung: Gröhe findet's „überaus verwerflich"
Hermann Gröhe (CDU) strebt eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe an. Geschäftsmäßige Hilfe soll unter Strafe gestellt werden.
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BERLIN dpa | Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Sterbehilfe in Deutschland gesetzlich neu regeln. „Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen“, sagte Gröhe der Rheinischen Post (Montag).
Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele „überaus verwerflich“. Wer die Selbsttötung propagiere, „der versündigt sich an der Wertschätzung des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen“.
Bisher ist aktive Sterbehilfe - also Tötung auf Verlangen - verboten, Beihilfe zum Suizid dagegen nicht. Wer einem Todkranken beispielsweise Gift besorgt, macht sich also nicht strafbar. Dies ist erst der Fall, wenn er es dem Betroffenen aktiv einflößt.
In der vergangenen Legislaturperiode war Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit dem Versuch gescheitert, die Rechtslage zu ändern. Bestraft werden sollte laut Gesetzentwurf, wer Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen. Doch Union und FDP wurden sich nicht einig. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD finden sich keine konkreten Pläne zu dem Thema.
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