Herbstkonferenz der Justizminister: Mehr Geld für geraubte Zeit
Die Justizminister beschließen die Erhöhung der Entschädigung für unschuldig Inhaftierte. Eine konkrete Summe steht noch aus.
Bisher beträgt die Haftentschädigung 25 Euro pro Tag. Im Vorfeld der Jumiko wurde über eine Erhöhung auf 35 oder 40 Euro pro Tag diskutiert. Der Deutsche Anwaltverein fordert sogar eine Vervierfachung auf 100 Euro pro Tag. Eine konkrete Summe wird im Beschluss nun aber nicht genannt. Diese muss dann der Bundestag festlegen.
Bisher scheiterte eine Erhöhung am Widerstand der Länder, die die Entschädigungen letztlich zahlen. Die Minister räumten aber ein, dass es letztlich um relativ geringe Summen geht. In Rheinland-Pfalz waren es seit 2000 im Schnitt 95.000 Euro pro Jahr. Die 25 Euro decken als Schmerzensgeld nur die immateriellen Schäden für die verlorene Zeit hinter Gitter ab. Materielle Schäden, wie Verdienstausfälle, können separat geltend gemacht werden.
Haftentschädigung gibt es im Wesentlichen in zwei Konstellationen: Zum einen geht es um verurteilte Straftäter, die später ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren bestreiten, weil es neue entlastende Beweismittel gibt, etwa das Geständnis des wahren Täters. Zum anderen geht es um rechtswidrig verhängte Untersuchungshaft, weil etwa fälschlich Fluchtgefahr oder ein dringender Tatverdacht angenommen wurde. Letzteres sind zwar die häufigeren Fälle, hier ist aber die Dauer der zu Unrecht erlittenen Haft meist deutlich kürzer.
Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) versprach, dass Personen, die lange Zeit zu Unrecht inhaftiert wurden, künftig auch sozial besser betreut werden. „Auch bei ihnen ist oft das ganze berufliche und private Leben zusammengebrochen“, sagte Steffen. „Wer zu Recht inhaftiert war, wird anschließend von der Bewährungshilfe betreut, die unschuldig Inhaftierten fallen bisher durch alle Raster.“ Hierzu gab es allerdings keinen Beschluss.
Till Steffen, Justizsenator
Die Justizminister forderten zudem die Deutsche Post AG auf, weiterhin täglich Briefe zuzustellen. Hieran habe die Justiz ein dringendes Interesse, weil man bei der Berechnung von Fristen davon ausgehe, dass Briefe spätestens am dritten Tag nach dem Einwerfen in den Briefkasten zugestellt wurden. Eine von der Post AG gewünschte Aufweichung des Postrechts wurde abgelehnt.
„Die Post bekommt für ihre Dienstleistung ein staatlich genehmigtes Entgelt, dafür muss sie dann aber auch eine entsprechende Leistung bringen“, sagte Herbert Mertin (FDP), der als rheinland-pfälzischer Justizminister in diesem Jahr die Konferenz leitete. „Vielleicht ist es eines Tages möglich, die Briefe der Justiz digital zuzustellen“, so Mertin, „dann muss aber auch jeder Bürger einen empfangsbereiten Computer haben.“ Das heißt: Die Justiz wird wohl noch einige Jahre oder Jahrzehnte auf tägliche Postzustellung dringen.
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