: Hausverbot: Bürgermeister nur für ein paar Minuten
BrandenburgGubens Wahlsieger Klaus-Dieter Hübner (FDP) suspendiert, weil er vorbestraft ist
Nur wenige Minuten nach seiner Amtsannahme ist Gubens wiedergewählter und vorbestrafter Bürgermeister, Klaus-Dieter Hübner (FDP), suspendiert worden. Dem 64-Jährigen wurde am Montag im Rathaus ein entsprechender Bescheid samt Hausverbot übergeben, als er gerade seine Amtsgeschäfte aufnehmen wollte. Das erklärte der noch amtierende Bürgermeister Fred Mahro (CDU). „Dann hat er das Rathaus wieder verlassen.“ Hübner sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich werde juristisch dagegen vorgehen.“ Hintergrund des Streits ist eine Bewährungsstrafe in einem Korruptionsprozess gegen den 64-Jährigen.
Die Stadtverordnetenversammlung kann eine solche Suspendierung beschließen, weil sie formal Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters ist. Das Gremium hatte vorige Woche mehrheitlich dafür gestimmt. Am Montag erklärte Hübner im Rathaus, dass er seine Wiederwahl annehme. Damit begann das Dienstverhältnis – und die zuvor beschlossene Suspendierung konnte greifen. Hübner beschrieb die Vorgänge so: „Ich bin in das Bürgermeisterbüro gegangen, und auf dem Tisch lag der Bescheid.“
Die Stadtverordneten wollen nach eigenen Angaben wegen der Vorstrafe Hübners einen Imageschaden von der Kleinstadt an der Grenze zu Polen abwenden. Zudem gebe es noch Schadenersatzansprüche aus seiner früheren Amtszeit.
Verfehlungen im Amt
Die Stadtverordneten gehen zudem davon aus, dass der Landrat des Landkreises Spree-Neiße als Disziplinarvorgesetzter ein Verfahren gegen Hübner wegen früherer Verfehlungen im Amt einleiten wird. Das hatte der Landkreis zwar vor der Wahl ins Spiel gebracht, sich aber seither nicht mehr geäußert. Der Landkreis will erst morgen dazu Stellung nehmen, wie eine Sprecherin mitteilte.
Das Landgericht Cottbus hatte Hübner 2015 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Demnach hatte er in seiner früheren Amtszeit dafür gesorgt, dass eine Firma städtische Aufträge bekam. Im Gegenzug pflegte der Gartenbaubetrieb das Privatgrundstück Hübners kostenlos und mähte dort den Rasen. Der 64-Jährige hatte die Vorwürfe in dem Prozess bestritten. Seine Bewährungszeit läuft nach Angaben der Staatsanwaltschaft Neuruppin noch bis Anfang 2019. (dpa)
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