Hausdurchsuchungen nach V-Mann-Affäre: Verfassungsschutz mit vagem Verdacht
Die Bremer Staatsanwaltschaft hat die Wohnungen zweier Linker wegen eines Überfalls auf rechte Rocker durchsucht. Der Hinweis kam vom Verfassungsschutz.
Foto: Daniel Vogl/dpa
Nach der Durchsuchung von Privatwohnungen zweier linker Bremer Aktivist:innen hat die Anwältin einer der beiden Personen jetzt Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegt. Sie begründet dies damit, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungsmaßnahme auf einen ausgesprochen vagen Hinweis des Bremer Verfassungsschutz stützt.
Zum Hintergrund: Ende Juli berichtete das NDR-Reportageformat „Strg F“, die Bremer Staatsanwaltschaft ermittle gegen zwei Personen wegen des Verdachts auf Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung; im Juni seien infolgedessen ihre Wohnungen durchsucht worden. Dies bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der taz. Sie sagte: „Sie gehören mutmaßlich der linksextremistischen Szene an.“
Es geht dabei um einen Vorfall Anfang April 2024 in der Bremer Innenstadt. Dabei sollen nach Angaben der Polizei bis zu 20 teilweise vermummte Personen vier Männer zwischen 37 und 56 Jahren angegriffen haben. Zwei von ihnen seien geschlagen und getreten worden. Ein Mann musste laut Polizei im Krankenhaus behandelt werden, weil er Schnittverletzungen durch eine bei der Auseinandersetzung zerstörte Glasscheibe erlitten hatte.
„Die Geschädigten sollen mutmaßlich dem rechten politischen Spektrum zuzuordnen sein“, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Nach einem Bericht des Senders Radio Bremen soll es sich bei ihnen um „Mitglieder eines als rechtsoffen geltenden Rockerklubs aus Sachsen-Anhalt“ handeln. Laut Polizei hatten sie ihre Motorräder vor einem Kiosk in der Faulenstraße abgestellt, wo sie von der Gruppe angegriffen wurden.
Gab es wirklich eine Verfolgung?
Und was haben die beiden Personen, deren Wohnungen jetzt durchsucht wurden, damit zu tun? Sie sollen die vier Männer vor der Tat „verfolgt und den bislang unbekannt gebliebenen Tätern den Standort der Geschädigten mitgeteilt haben“. So sagt es die Bremer Staatsanwaltschaft. Und dass dieser Anfangsverdacht auf einem Hinweis des Bremer Verfassungsschutzes gründe.
Was allerdings „verfolgt“ bedeutet, über welche Strecke, welche Zeitdauer und mit welchem Fortbewegungsmittel sie die Männer verfolgt haben könnten, will oder kann die Staatsanwaltschaft nicht spezifizieren. Die Ermittlungsakte sei gerade bei der Polizei und daher nicht zugänglich, lautet die Erklärung.
Gab es vielleicht nur eine Sichtung und gar keine Verfolgung? In dem Hinweis des Verfassungsschutzes stehe von einer Verfolgung jedenfalls nichts, sagt die Anwältin. Zudem sei weder klar, auf welche Weise die beiden beschuldigten Personen den Standort übermittelt haben sollen noch woher der Verfassungsschutz überhaupt seine Information hat.
Laut Strg F hatte der im Januar enttarnte Verbindungsmann (kurz V-Mann) des Verfassungsschutz, Dilan S., die Information an die Behörde weitergegeben und diese wiederum nach seinem Auffliegen an die Staatsanwaltschaft. Dies hätten nicht näher benannte „Sicherheitskreise“ mitgeteilt. Eine offizielle Bestätigung gibt es nicht: Der Verfassungsschutz wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern.
Strg F berichtet – wiederum mit Berufung auf die anonyme Quelle – auch, dass eine der beiden Personen der Interventionistischen Linken (IL) angehören soll, eine linksradikale Gruppe, die der V-Mann Dilan S. über sieben Jahre für den Verfassungsschutz ausspioniert haben soll.
Vielleicht war es auch nur eine Warnung
Ob die Durchsuchungen ihren Verdacht erhärten konnten, will die Staatsanwaltschaft nicht sagen. „Aus ermittlungstaktischen Gründen“, wie es formelhaft heißt.
Damit die beiden Personen allerdings wegen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt werden können, müsste ihnen nachgewiesen werden, dass sie wussten oder billigend in Kauf nahmen, dass die vier Personen verprügelt werden sollten.
Sollten sie tatsächlich deren Standort weitergegeben haben, wäre dies an sich nicht strafbar, sagt ihre Anwältin. „Dies sieht auch das Amtsgericht grundsätzlich so, denn es könnte sich ja auch um eine Warnung handeln.“ Das Amtsgericht hat die Durchsuchung auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet. Dafür spreche, dass an dem Tag in Chatgruppen vor der Gruppe gewarnt wurde.
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