piwik no script img

Hausdurchsuchung zur MorgenstundeAuf dem Kieker

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat das Haus des Journalisten Lars Winkelsdorf durchsuchen lassen. Zur Begründung schiebt sie einen taz-Artikel vor.

Fühlt sich verfolgt und will deshalb das Land verlassen: Journalist und Waffenexperte Lars Winkelsdorf Foto: Miguel Ferraz

Lars Winkelsdorf sieht nicht gut aus an diesem Vormittag. Er schlurft gebückt heran, seine Augen sind dunkel umschattet. „Sie sehen nicht gut aus!“ – „Weiß ich doch“, sagt Winkelsdorf mit einer wegwerfenden Handbewegung und geht vor in das Restaurant neben der U-Bahn-Station, in dem er seine Geschichte erzählen wird.

Auf X, ehemals Twitter, hat er schon darüber berichtet. Lars Winkelsdorf ist Journalist, einen Namen hat er sich als Waffenexperte gemacht. Er wird gefragt, wenn jemand Amok läuft wie vor zwei Jahren bei den Zeugen Jehovas in Hamburg. „Wie konnte das passieren? Wie konnte der Täter einen Waffenschein bekommen?“

Lars Winkelsdorf weiß, wie illegale Waffen in die rechte Szene kommen, er gibt Hinweise auf Lieferungen nach Russland und in andere Kriegsgebiete. Man sieht ihn im Fernsehen mit einem Mikrofon vor der Nase, wenn einem Polizisten seine Waffe entwendet wurde. An der Führungsakademie der Polizei in Münster sollte er Vorträge halten, sogar im Bundestag war er als Sachverständiger geladen. Es gibt nicht viele, die sich mit Waffen so auskennen wie er.

Und bei so jemandem steht morgens die Polizei vor der Tür, mit einem Durchsuchungsbefehl? Illegaler Waffenbesitz, so der Vorwurf. Er sei im Bademantel im Wohnzimmer seines Hauses festgehalten worden, Winkelsdorf spricht von einem „Rollkommando“. Er habe die erste Stunde nicht auf die Toilette gedurft, während die Beamten das Haus durchkämmten „bis hin zum Gefrierschrank meiner Mutter im Keller“.

Polizei ignoriert Schreiben der Mainzer Staatsanwaltschaft

Tatsächlich hatte Winkelsdorf lange einen Waffenschein, und er besaß Waffen. Zum Beispiel, wenn auch nur für kurze Zeit, ein Selbstladegewehr „SLK Mod. 41“, mit dem allerdings etwas nicht stimmte, es schoss immer weiter. Er habe es „noch auf dem Schießstand“ selbst zerlegt und später bei der Hamburger Waffenbehörde abgegeben, bei der es in seiner Waffenbesitzkarte eingetragen war.

Später war das Gewehr Beweisstück in einem Prozess in Mainz gegen den Waffenhersteller, aus dessen Produktion es kam. Winkelsdorf war als Zeuge geladen. Die Waffe landete am Ende beim BKA, von der Mainzer Staatsanwaltschaft hat Winkelsdorf ein Schreiben, das über den Verbleib der Waffe Auskunft gibt.

Ein Gewehr mit genau derselben Seriennummer hat die Polizei bei ihm gesucht, so steht es im Durchsuchungsbeschluss. Sein Angebot, das Schreiben der Mainzer Staatsanwaltschaft zu zeigen, aus dem hervorgeht, dass er die Waffe nicht mehr besitzt, sei abgelehnt worden, sagt Winkelsdorf. Am Ende hätten die Beamten das Reststück von einem Lauf, ein Magazin und eine Schulterstütze für eine Maschinenpistole mitgenommen.

Als Grund für den Verdacht des illegalen Waffenbesitzes nannte der Durchsuchungsbeschluss einen Artikel in der taz von 2024, in den sich ein Fehler eingeschlichen hatte. Dort stand, Winkelsdorf habe noch einen Waffenschein und besitze Waffen, was aber nicht mehr der Fall war.

Winkelsdorf hatte seinen Waffenschein abgeben müssen, nachdem ihn das Hamburger Landgericht 2012 wegen „Anstiftung zum Führen von Waffen“ zu einer Geldstraße verurteilt hatte. Er soll einen Waffenhändler dazu angestiftet haben, seine Waffen im Kofferraum an den Drehort eines Fernsehbeitrages zu kutschieren – die Versicherung der Produktionsgesellschaft des Beitrages, Winkelsdorf sei nur interviewt worden, der Beitrag sei gar nicht von ihm, fand kein Gehör.

Winkelsdorf kämpfte damals noch immer gegen das Urteil an. Der taz-Artikel handelte davon, wie die Hamburger Staatsanwaltschaft immer wieder versuchte, einen Journalisten, der für Fernsehbeiträge im Milieu des illegalen Waffenhandels recherchierte, in die Nähe derer zu rücken, über die er berichtete.

Doch reicht ein Satz in einem ein Zeitungsartikel für einen Durchsuchungsbeschluss? Christian Teppe, Winkelsdorfs Anwalt, glaubt das nicht. „Presseberichte sind keine Tatsachen im strafprozessualen Sinne, sondern lediglich Anstoß für Ermittlungen, nicht aber deren Ersatz“, schreibt er in seiner Beschwerde ans Amtsgericht, das den Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hat.

Die morgendliche Hausdurchsuchung, das Eindringen der Polizei in sein Haus hat Winkelsdorf mitgenommen. Er leider unter Burnout, sagt er, könne nicht mehr schlafen, fühle sich verfolgt „wie in der DDR“. Im Restaurant trinkt er einen Kaffee und noch einen, geht raus, um zu rauchen, zeigt Beweisfotos auf seinem Handy. Warum, fragt er sich, ermittelt die Staatsanwaltschaft schon wieder gegen ihn?

Kritik an der Hamburger Waffenbehörde

Seltsam ist, dass das Selbstladegewehr, das im Durchsuchungsbeschluss gesucht wird, genau dieselbe Seriennummer hat wie die Waffe, die er wirklich einmal besessen und dann abgegeben hatte. Aber der Name der Waffenfirma ist ein anderer. „So eine Waffe“, sagt Winkelsdorf, „gibt es von dieser Firma nicht.“

Sein Verdacht: der Eintrag im Waffenregister wurde manipuliert, um ihm einen Waffenbesitz unterzuschieben, der dann wegen des Verlusts seines Waffenscheins illegal gewesen wäre. Winkelsdorf ist des Öfteren als Kritiker der Hamburger Waffenbehörde aufgetreten, zuletzt 2023 im Fall des psychisch kranken Amokschützen bei den Zeugen Jehovas.

Ist es denkbar, dass jemand in der Waffenbehörde sich an Winkelsdorf rächen will, weil er sie an den Pranger gestellt hat? Er glaubt das. Zuständig für die Hausdurchsuchung ist allerdings die Hamburger Staatsanwaltschaft. Die erklärt auf Anfrage, sie könne zu dem Fall bis auf Weiteres nichts sagen, weil die Akte noch nicht vorliege.

Viele offene Fragen

So bleiben doch viele Fragen offen. Was für Anhaltspunkte hatten die Behörden, zu glauben, Winkelsdorf besitze illegal Waffen? Er würde damit ja seine ganze Reputation aufs Spiel setzen. Wieso suchten sie dieses eine Gewehr, das er doch längst abgegeben hatte? Der Sinn der ganzen Aktion erschließt sich nicht.

Winkelsdorf, der Mann mit Bundeswehrvergangenheit, dessen Vater bei der Hamburger Staatsanwaltschaft war, hat immer dafür gekämpft, dass Waffen nicht in die falschen Hände geraten. Es ist der Job, den eigentlich Polizei und Staatsanwaltschaft erledigen müssten. Und ausgerechnet die gehen gegen ihn vor.

In einem Interview auf Youtube hat Winkelsdorf angekündigt, das Land verlassen zu wollen. „Mein Entschluss steht fest“, sagt er am Telefon. „Woanders brauche ich mich nicht zu verstecken.“

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare