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Hassverbrechen in ChileHomophobe Täter sind schuldig

Vier Männer verletzten Daniel Zamudio so schwer, dass er später im Krankenhaus verstarb. Die Urteile für die Täter stehen noch aus.

SANTIAGO DE CHILE dpa | Ein chilenisches Gericht hat vier Angeklagte wegen des brutalen Mordes an einem Homosexuellen für schuldig gesprochen. Sie hatten ihr 24-jähriges Opfer Daniel Zamudio im März 2012 in Santiago in einem Park überfallen, geschlagen, ihm Hakenkreuze in die Haut geritzt und mit einem etwa acht Kilogramm schweren Stein ein Bein gebrochen. Die Richter sprachen am Donnerstag (Ortszeit) von „extremer Grausamkeit“. Die Urteile sollen am 28. Oktober gefällt werden.

Das Opfer hatte die stundenlange Tortur des Übergriffs in der Nacht zum 3. März 2012 zunächst überlebt und war in einer Krankenhaus gebracht worden. Dort erlag Zamudio aber rund drei Wochen später seinen Verletzungen. Der Fall hatte seinerzeit in Chile für erhebliches Aufsehen gesorgt. Der Mord war Auslöser für die Verabschiedung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes in Chile. An der Beisetzung Zamudios hatten damals Tausende Menschen teilgenommen.

Schon 2005 hatten eine Nichtregierungsorganisation und der chilenische Homosexuellenverband einen Gesetzesentwurf eingebracht, der aber über Jahre blockiert wurde. Nach dem chilenischen Anti-Diskriminierungsgesetzist wird die Anstiftung zu Hassverbrechen aus ideologischen Gründen, wegen sexueller Orientierung oder Geschlechterzugehörigkeit strafverschärfend eingestuft.

In rund einem Monat finden in Chile Präsidentschaftswahlen statt. Kandidaten sind die konservative Evelyn Matthei, zuletzt Arbeitsministerin im Kabinett von Präsident Piñera sowie die von der Sozialistischen Partei nominierte frühere Staatschefin Michelle Bachelet, die zwischenzeitlich als UN-Beauftragte für Frauenrechte in New York tätig war.

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2 Kommentare

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  • D
    D.J.

    Der seit ca. 10 Jahren auch außerhalb der Psychologie verstärkt herumwabernde Begriff der "Phobie" ist hier - wie auch in den meisten anderen Kontexten - völlig unpassend. Hier verniedlichend. Es geht nicht um irgendeine Schwulenfurcht, sondern um Schwulenhass mit den entsprechenden Konsequenzen.

  • Earendil

    "Die Urteile sollen am 28. Oktober gefällt werden."

     

    Die Urteile wurden doch grade gefällt. Gemeint ist wohl: Das Strafmaß soll am 28. Oktober verkündet werden.