Hasskommentare im Internet: Richterbund kritisiert Gesetzentwurf
Die Vorschläge von Justizminister Heiko Maas gehen den Richtern nicht weit genug. Sie fordern verbindliche Auskunftsstellen und eine Herausgabe von Täternamen.
„Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können“, fügte Rebehn hinzu.
Bisher hätten die Staatsanwaltschaften aber immer wieder Probleme, Auskünfte von den Netzwerken über die Identität anonymer Hetzer zu bekommen. „Es braucht verbindliche Auskunftsstellen von Facebook und Co. im Inland, die schnell und verlässlich auf Anfragen der Strafverfolger reagieren“, forderte der Vertreter des Richterbundes. Der Gesetzentwurf von Heiko Maas sehe diese Auskunftsstellen zwar vor, sie blieben im Ergebnis aber freiwillig, weil keine Sanktion drohe, wenn sie nicht eingerichtet würden.
Der Richterbund fordert weiter, den Opfern von Hassbotschaften einen direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke zu geben, um die Namen anonymer Verfasser zu erfahren. „Wer im Netz verleumdet oder beleidigt wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf Unterlassen oder Schadensersatz klagt.“
Die Netzwerke müssten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben. „Es macht auf die Täter weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden, sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen drohen“, betonte Rebehn.
Der Gesetzentwurf von Maas sieht harte Geldstrafen für soziale Netzwerke vor, wenn sie nach Beschwerden strafbare Hasskommentare oder Falschmeldungen nicht oder zu spät löschen. Für einen Verstoß gegen die im Entwurf genannten Löschfristen sollen bis zu fünf Millionen Euro fällig werden. Unternehmen, die kein ausreichendes oder gar kein Beschwerdemanagement aufgebaut haben, drohen bis zu 50 Millionen Euro Strafe.
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