Hartz IV für arbeitslose Ausländer: EU kritisiert deutsches Sozialrecht
Die EU-Kommission übt Kritik am Ausschluss von Ausländern aus dem deutschen Sozialrecht. Das Vorgehen, heißt es, sei mit dem europäischen Recht nicht vereinbar.
Bild: imago/Ralph Peters
BERLIN rtr | Die EU-Kommission fordert einem Medienbericht zufolge für Zuwanderer in Deutschland einen leichteren Zugang zu Sozialleistungen. Die Brüsseler Behörde sei zu dem Schluss gelangt, dass eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen nicht mit europäischem Recht vereinbar sei, berichtete die Süddeutschen Zeitung am Freitag.
Sollten die europäischen Richter der Kommission folgen, hätten Zuwanderer demnach künftig deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen, selbst wenn sie keine Arbeitsstelle suchen. Die Zeitung berief sich auf eine Stellungnahme der EU-Exekutive zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Die Kommission bemängelt dem Bericht nach insbesondere einen generellen Ausschluss vieler EU-Ausländer von Hilfen im deutschen Sozialrecht. Die CSU hat mit ihrer Forderung nach einer härteren Gangart gegen arme Einwanderer einen Debatte über den Anspruch auf Sozialleistungen ausgelöst. Anlass ist die vollständige Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes seit dem 01. Januar für Bürger aus Bulgarien und Rumänien.
Die Regeln zum Bezug von Hartz IV ändern sich durch die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes nicht: Für zuziehende EU-Ausländer gilt generell eine dreimonatige Sperre. Auch danach gibt es nach Angaben des Arbeitsministeriums keine Zahlungen, solange ein Ausländer aus einem anderen EU-Staat in Deutschland Arbeit sucht.
Erst wenn er eine Arbeit gefunden hat, erhält er Anspruch auf Hilfe – etwa auf die Aufstockung eines niedrigen Lohnes, der nicht zum Leben reicht. In Deutschland lebende Rumänen und Bulgaren sind dem Ministerium zufolge seltener arbeitslos und erhalten seltener Hartz IV als der Durchschnitt der Ausländer.
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