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Happening mit Nachspiel

■ Wegen Verletzung der Bannmeile wird gegen Grüne ermittelt

Ein buntes Happening der Bündnisgrünen vor dem Abgeordnetenhaus hat ein juristisches Nachspiel. Wegen des Verdachts, die Bannmeile um das Abgeordnetenhaus verletzt zu haben, landeten gestern fünf gleichlautende Briefe der Staatsanwaltschaft in die Fraktionsfächern. Michael Cramer, Vollrad Kuhn, Renate Künast, Sibyll Klotz und Riza Baran wird vorgeworfen, mit der Aktion vom 25. April gegen das Bannmeilengesetz verstoßen zu haben. Vorwurf: Sie hätten Handzettel verteilt und Anti-AKW-Fässer „aus einem VW-Bus auf die Straße gerollt“. Der Sprecher des Abgeordnetenhauses, Jörg-Dietrich Nackmayr, wollte den Vorfall wegen des laufenden Verfahrens nicht bewerten. Laut Bannmeilengesetz sind öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel verboten. Ausnahmen kann nur der Parlamentspräsident im Einvernehmen mit dem Innensenator erlassen. Erbost war gestern der Bündnisgrüne Kuhn: Einen Tag zuvor haber er den Leiter des Ordnungsdienstes über die Aktion informieren wollen, doch der habe sich verleugnen lassen. Der Mann sei „überhaupt nicht zuständig“, meinte hingegen Nackmayr. Wenn, dann hätten die Grünen schriftlich beim Präsidenten eine Ausnahmegenehmigung einholen müssen – das sei jedoch nicht geschehen. Severin Weiland

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