Handelte verdeckte Ermittlerin illegal?: In doppelter Mission
Die Enttarnung der verdeckten Ermittlerin Astrid O. in der linken Szene Hamburgs beschäftigt erstmals das Parlament. Der Senat will schnell ein neues Gesetz.
Fest steht nur, dass das Hamburger Landeskriminalamt Astrid O. vom 1. März 2007 bis zum 3. Oktober 2013 offiziell als verdeckte Ermittlerin zur Gefahrenabwehr in der linken Szene eingesetzt hatte. Das hatte der Senat bereits eingeräumt. Ende 2006 war sie im Jugendzentrum Unser Haus im Stadtteil Bergedorf aufgetaucht, um sich über Verbindungen des AntifaCafés im Café Flop in die linke Szene zwecks Infiltrierung einzuschleusen.
Auftrag mit Lücken
Da die Polizei ihren sechsjährigen Einsatz im Prinzip jährlich von der Staatsanwaltschaft verlängern oder neu genehmigen lassen musste, es aber Lücken gibt, liegt es auf der Hand, dass „Astrid Schütt“ in dieser Zeit auch als verdeckte Aufklärerin – sogenannte Beamtin für Lagebeurteilung – für das LKA 7 tätig gewesen war. In dieser Eigenschaft hätte sie keine Privatwohnungen betreten dürfen.
Die Staatsschützerin Iris P. alias „Iris Schneider“ vom Hamburger Landeskriminalamt (LKA 7) spionierte von 2001 bis 2006 die linke Szene um das besetzte autonome Zentrum Rote Flora und das Radio Freies Sender Kombinat FSK aus.
In Doppelfunktion war „Iris Schneider“ sowohl als verdeckte Aufklärerin – Beamtin für Lagebeurteilung (BfL) – für das LKA 7 tätig. In dieser Funktion hätte sie laut Rechtsprechung keine Privatwohnungen betreten dürfen.
Daneben war Iris P. als „verdeckte Ermittlerin zur Strafverfolgung“ des LKA 7 in Amtshilfe für den Karlsruher Generalbundesanwalt im Einsatz, der von einem Ermittlungsrichter angeordnet werden muss, weil dann auch Privatwohnungen betreten und personenbezogene Daten erfasst werden dürfen. Eine Trennung der Erkenntnisse als Aufklärerin und Ermittlerin mit unterschiedlichen Befugnissen ist faktisch unmöglich.
Astrid O. mit dem Tarnnamen „Astrid Schütt“ hat sich von März 2007 bis Oktober 2013 undercover in der linken Szene bewegt und gilt dort als Nachfolgerin von „Iris Schneider“. Es wird davon ausgegangen, dass auch Astrid O. in Doppelfunktion sowohl als BFL-Aufklärerin als auch als „verdeckte Ermittlerin zur Gefahrenabwehr“ eingesetzt worden war, damit sie Privatwohnungen betreten durfte. Dafür brauchte das LKA 7 bislang in Hamburg – anders als in Niedersachsen und Bremen – nur eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft.
Maria B. alias „Maria Block“ war parallel dazu in den Jahren von 2008 bis 2012 als „verdeckte Ermittlerin zur Gefahrenabwehr“ im Umfeld der Roten Flora eingesetzt. Die Staatsschützerin begleitete die Aktivisten auch ins Ausland, angeblich auf der Basis bilateraler Abkommen der EU-Sicherheitsbehörden.
„Ob zum Beispiel Wohnungen als Beobachterin für Lagebeurteilung betreten wurden, kann weder bestätigt noch dementiert werden“, schreibt der Senat. „Erkenntnisse zu einem Betreten von Räumen, für die ein Betreten aus besonderen gesetzlichen Schutzgründen nicht zulässig gewesen wäre, liegen der Polizei ausgehend von den derzeitigen Informationen nicht vor.“ Es sei daran erinnert, dass die Polizei das Wirken der aufgeflogenen verdeckten Ermittlerin Iris. P. alias „Iris Schneider“ beim linken Radio Freies Sender Kombinat von 2003 bis 2006 anfangs auch bestritten hat.
Berichte für den Verfassungsschutz
Zugegeben wird allerdings, dass bei dem Einsatz von Astrid O. gegen das Trennungsgebot von Polizei und Inlandsgeheimdienst verstoßen wurde, indem einzelne Berichte auch dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zur Verfügung gestellt wurden „Darüber hinaus gab es nach derzeitigem Informationsstand drei Treffen der Beamtin mit Vertretern des LfV Hamburg zu einem allgemeinen Informationsaustausch über Entwicklungen im Bereich Linksextremismus“, räumt der Senat ein.
Nach den erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen das sogenannte Bundeskriminalamtsgesetz hat der rot-grüne Senat nun eiligst eine Gesetzesnovelle zur Revision des CDU-Gesetzes von 2005 zur Datenverarbeitung bei der Polizei (PolDVG) auf die Tagesordnung des Innenausschusses gesetzt. Das soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April dieses Jahres zum BKA-Gesetz zur Terrorismusbekämpfung gerecht werden, indem der Einsatz verdeckter ErmittlerInnen – die ja nicht nur in der linken Szene eingesetzt werden – auf eine scheinbar verfassungskonforme Basis gestellt wird.
So sollen verdeckte ErmittlerInnen – wie bei der Strafverfolgung – auch zur Gefahrenabwehr nur noch mit richterlicher Anordnung tätig werden dürfen. Anlass soll künftig nur ein „konkretes absehbares Geschehen“ dienen. Es dürfte also nicht mehr über Jahre hinweg ins Blaue hinein ermittelt werden, was schon der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar im Innenausschuss als „unzulässige geheimdienstliche Tätigkeit“ gebrandmarkt hatte.
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