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Hanau-Debatte im Brandenburger LandtagAfD darf nicht Debatte blockieren

Der AfD-Landtagsvize Galau wollte eine Aktuelle Stunde über Hanau im Brandenburger Landtag verhindern. Nun pfiff ihn das Verfassungsgericht zurück.

Andreas Galau (AfD) wollte eine Aktuelle Stunde zu rechtem Terror verhindern Foto: Monika Skolimowska/dpa

Potsdam epd | Der brandenburgische Landtag wird nun doch am Donnerstag über den rassistischen Anschlag von Hanau debattieren. Das Landesverfassungsgericht verfügte am Mittwoch, dass die Landtagspräsidentin eine von der CDU-Fraktion gewünschte Aktuelle Stunde dazu in die Tagesordnung aufnehmen muss (Aktenzeichen VfGBbg 1/20 EA). Zuvor hatte Landtagsvizepräsident Andreas Galau von der AfD sein Einvernehmen dazu verweigert. CDU und SPD äußerten sich erleichtert über die Anordnung des Verfassungsgerichts. Bereits am Mittwoch gedachte der Landtag der Terroropfer von Hanau mit einer Schweigeminute.

Ein 43-Jähriger hatte am 19. Februar in der Stadt bei Frankfurt/Main zwei Bars angegriffen und neun Menschen mit Migrationshintergrund erschossen. Er und seine Mutter wurden im Anschluss in ihrer Wohnung tot aufgefunden. Der Generalbundesanwalt sprach von einer „zutiefst rassistischen Gesinnung“ des Täters.

Die CDU-Fraktion beantragte daraufhin eine Themenänderung der Aktuellen Stunde am Donnerstag. Sie wollte über „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ sprechen. AfD-Landtagsvize Galau hatte das Einvernehmen mit der Landtagspräsidentin darüber mit der Begründung abgelehnt, es gebe keinen landespolitischen Bezug und er sehe eine politische Instrumentalisierung der Tat.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg erklärte nun auf Antrag der CDU-Fraktion, dem Landtagsvize stehe ein von ihm der Sache nach geltend gemachtes Prüfungsrecht nicht zu. Umgekehrt gehöre es zu den autonomen Rechten der CDU-Fraktion festzulegen, welche landespolitischen Themen sie zur Aktuellen Stunde anmelden wolle.

Erleichterung bei der CDU

CDU-Fraktionschef Jan Redmann äußerte sich erleichtert. Zugleich kündigte er einen Antrag für eine Sondersitzung des Landtagspräsidiums an, in der sich Galau erklären solle und nach der über eine Abwahl des Landtagsvizepräsidenten beraten werde solle. „Galau hat in dieser Frage die notwendige Neutralität eines Vizepräsidenten vermissen lassen und sein Amt beschädigt“, sagte Redmann zur Begründung.

Auch SPD-Fraktionschef Erik Stohn schloss Konsequenzen für Galau nicht aus: „Wir haben viele Fragen an ihn, auf die wir in einer Sondersitzung des Landtagspräsidiums im März Antworten erwarten.“ Galaus Verhalten lasse Zweifel an der gebotenen parteipolitischen Neutralität aufkommen. „Weitere Schritte behalten wir uns nach den Beratungen im Präsidium vor“, erklärte Stohn.

Galau selbst erklärte, die Entscheidung des Gerichts zu bedauern, aber zu respektieren. Er fügte hinzu: „Sollte der Eindruck entstanden sein, dass ich meinem Neutralitätsgebot nicht gerecht geworden bin, bedaure ich dies.“

Zu Beginn der Sitzung am Mittwoch hatte der Landtag mit einer Schweigeminute der Terroropfer von Hanau gedacht. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) sagte, wieder stehe das Land vor der Frage, wie die Demokratie geschützt und der Gefahr des Rechtsextremismus begegnet werden könne. „Wir müssen uns darüber verständigen, wie die Würde eines jeden Menschen geschützt werden kann“, sagte die Präsidentin. Die Tat von Hanau mache „traurig und fassungslos“. Die Opfer sollten wissen, dass sie nicht allein sind, sagte Liedtke, bevor sich die Abgeordneten zu einer Schweigeminute von ihren Plätzen erhoben.

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3 Kommentare

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  • Dieses Beispiel aus Brandenburg zeigt deutlich, wie inzwischen solche von AfD Einfluss auf die Politik und auf die Arbeit im Parlament haben.

  • "Sollte der Eindruck entstanden sein, dass ich meinem Neutralitätsgebot nicht gerecht geworden bin, bedaure ich dies"

    Also wieder das übliche war-nicht-so-gemeint-Gelaber...

    • 9G
      91491 (Profil gelöscht)
      @zzzap:

      Genau so ist das !