Hamburger Schulbehörde bleibt stur: Zeugnisse mit Fehlern
Viele Abiturzeugnisse sind in Hamburg sind fehlerhaft. Die Behörde will keine neuen ausstellen. Das ist den Absolvent*innen gegenüber eine Frechheit.
D ie Abiturient*innen haben sich bei den finalen Prüfungen im Mai trotz all der Coronawidrigkeiten darum bemüht, möglichst wenig Fehler zu machen. Belohnt wird das von der Schulbehörde mit fehlerhaften Zeugnissen.
Normalerweise müsste auf dem Dokument stehen, welche Fächer die Schüler*innen auf erhöhtem Anforderungsniveau abgeschlossen haben. Das wird „e. A.“ abgekürzt und hieß früher einmal Leistungskurs. Doch der Eintrag, der für Universitäten und Arbeitgeber*innen wichtig sein kann, fehlt auf vielen Zeugnissen. Er wird auch nicht, wie üblich, im Kleingedruckten der Zeugnisseite erläutert – und die Schulbehörde weigert sich, diesen Fehler zu korrigieren. Der NDR berichtet, dass es „ein Software-Problem bei der Hamburger Schulbehörde“ gegeben habe.
Peter Albrecht, Pressesprecher der Schulbehörde, ist sich keiner Schuld bewusst. Er hält die Zeugnisse für „rechtlich einwandfrei“. Es „bestand und besteht daher kein Anlass für eine Korrektur“. Nicht einmal die Zahl der betroffenen Abiturient*innen ist der Behörde bekannt. Das Thema hat offenbar wirklich keine Priorität in der Schulbehörde – und das ist den Abiturient*innen, denen zwölf Jahre lang eingebläut wurde, wie wichtig ihr Abizeugnis ist, gegenüber eine Frechheit.
Viele Universitäten verlangen von Schüler*innen einen Nachweis über die mit erhöhtem Niveau unterrichteten Fächer – darunter auch die Uni Hamburg. Wenn jemand etwa Politikwissenschaft studieren möchte, kann Politik mit erhöhtem Anforderungsniveau in der Schule eine Voraussetzung sein.
Personaler haben immer Zeit
Was sollen die Schulabgänger*innen nun machen? Weitere Zeugnisse aus früheren Halbjahren mitschicken, in denen sie vielleicht nicht so gut abgeschnitten haben? Oder einfach dazuschreiben, dass es e.-A.-Kurse waren und hoffen, dass die Unis und Arbeitgeber ihnen glauben?
Aber warum ein Problem heraufbeschwören, wo keines ist: Personalrät*innen haben bekanntlich viel Zeit und Lust, fehlende Unterlagen zu suchen.
Hauptsache, die Schulbehörde glaubt, dass den Abiturient*innen durch ein fehlerhaftes Abizeugnis kein Nachteil entsteht – und muss sich keine zusätzliche Arbeit machen.
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