Nachgefragt: Hamburg wackelt nicht
■ Länderfinanzausgleich schweißt die Stadtstaaten zusammen
In der WELT hat der Hamburger Lokalchef Uwe Bahnsen unter Bezugnahme auf den ehemaligen CDU-Landesvorsitzenden Jürgen Echternach den Hamburger Senat aufgefordert, die Fraktion der Nehmer-Länder im Streit um den Länderfinanzausgleich zu verlassen und seine „Geberland“-Interessen zu vertreten. Wir sprachen darüber dem Hamburger Senator für Bundesangelegenheiten, Willfried Maier (GAL).
taz: Die WELT schreibt unter Berufung auf CDU-Kreise, dass das Geber-Land Hamburg seine Interessen nicht mehr in dem Bündnis der Nehmerländer effektiv vertreten könne, zumal inzwischendie Einwohnerwertung von 135 Prozent politisch abgesichert sei.
Willfried Maier, Senator: Da unterliegt Bahnsen einem Irrtum. Die Einwohnerwertung ist keineswegs abgesichert. Noch in den jüngsten Äußerungenaus Nordrhein-Westfalens gibt es Konjunktiv-Formulierungen der Art, die Probleme der Stadtstaaten „könnte“ man so regeln. Der Vorstoß der Süd-Länder richtete sich hauptsächlich gegen die Stadtstaaten, wahrscheinlich eher aus taktischen Gründen ...
Die Summen, die Hamburg und Bremen bekommen, machen die Flächenstaaten nicht ernsthaft arm.
Es wurde argumentiert, die Metropolfunktionen für Norddeutschland, die Hamburg und Bremen übernehmen, müssten die norddeutschen Länder finanzieren. Das war der Versuch, einen Spaltpilz in die denkbare Gegenkoalition zu bringen.
Nun gibt es im Zusammenhang der Zustimmung der Stadtstaaten zur Steuerreform den Brief des Bundeskanzlers .
Naja, gleichzeitig ist noch überhaupt nicht klar, wie man mit der Bundesregierung am Ende herauskommt. Auch da ist Papier sehr geduldig. Daher ist es für Hamburg als zahlender Stadtstaat ganz elementar, in einer Koalition zu bleiben, die diese Einwohnerwertung nicht infrage stellt.
Was wird im Bundesrat nun passieren?
Da wird einstimmig ein Papier beschlossen, in dem die Länder ihre unterschiedlichen Positionen darstellen.
Also eine einstimmige Nichtentscheidung.
Ja, das geht als Material in die Beratungen des Bundestages ein. Da gibt es die Regierungsmehrheit und den Entwurf für das Maßstäbegesetz von Eichel.
... den die Länder aus gegensätzlichen Gründen ablehnen.
Ja. Am Ende wird eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat gebraucht. Fragen: K.W.
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