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Hamas-Prozess in BerlinKaum Zweifel an Terror-Mitgliedschaft

Beim Prozess gegen vier mutmaßliche Hamas-Mitglieder sagt ein BKA-Beamter aus. Er ordnet die Angeklagten eindeutig der Terrororganisation zu.

Mögliche Anschlagsziele ausgekundschaftet: Einer der Angeklagten beim Prozessauftakt Ende Februar Foto: Fabrizio Bensch/Reuters Pool/dpa

Berlin taz | Der Prozess gegen vier mutmaßliche Hamas-Mitglieder in Berlin nimmt Fahrt auf. Vor dem Kammergericht sagte am Mittwoch der BKA-Beamte aus, der die Ermittlungen gegen Ali Al A., Mohamed B., Ibrahim El R. und Nazih R. leitete. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

„Äußerst große Besorgnis“ habe bei BKA und Verfassungsschutz geherrscht, als sie im Oktober 2023 über die Aktivitäten der vier informiert wurden, so der BKA-Mann. Bis zu diesem Zeitpunkt habe man geglaubt, die Hamas beschränke ihre Aktivität auf den Nahen Osten. Nun stand im Raum, dass die vier sich bereits bewaffnet hätten und einen Anschlag vorbereiteten. Das Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 lag damals nur wenige Tage zurück.

Und tatsächlich wirft die Bundesanwaltschaft den vier zwar nicht die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor, zieht in der Anklageschrift aber sehr wohl Verbindungen zu Terrorplänen. Der BKA-Mann lieferte hier erstmals konkrete Details. Daten auf einem beschlagnahmten USB-Stick zeigten, dass die vier in einem Computerprogramm das Gebiet um die israelische Botschaft in Berlin, das Tempelhofer Feld und die US-Basis in Ramstein auskundschafteten.

Am Versuch, Waffen zu beschaffen, sollen die vier im Herbst 2023 aber gescheitert sein. Die Behörden beobachteten die Männer dabei, wie sie immer wieder nach Polen fuhren, mutmaßlich um ein Waffenversteck in einem Wald im Süden des Landes zu finden. Angelegt haben sollen es vor Jahren andere Hamas-Operateure. Doch trotz Schaufeln und GPS-Geräten soll es den vier nicht gelungen sein, das Depot aufzuspüren. Nach wochenlanger Überwachung durch die Behörden wurden sie im Dezember 2023 festgenommen.

Was lässt sich den Angeklagten nachweisen?

Entscheidend für den Prozess dürfte nun werden, ob sich den Angeklagten nachweisen lässt, dass ihre mutmaßliche Waffensuche auch tatsächlich der Hamas diente und sie auch Mitglied der Organisation sind.

Der BKA-Mann hat daran keine Zweifel. Er berichtete, wie Polizisten bei einer Hausdurchsuchung bei einem der Angeklagten im Jahr 2015 Khalil Hamid Kharraz antrafen – den mittlerweile getöteten Vizekommandeur der Qassam-Brigaden im Libanon, des militärischen Arms der Hamas. Kharaz war außerdem mit der Schwester eines weiteren Angeklagten verheiratet. Und bei seiner Beerdigung soll ein dritter Angeklagter Sargträger gewesen sein.

Im Fall einer Verurteilung drohen den vier Männern bis zu 10 Jahre Haft. Es sind allerdings noch mehr als 50 Verhandlungstage angesetzt.

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