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Haitianer in Dominikanischer RepublikRücknahme einer Diskriminierung

Haitianisch-stämmigen Bewohnern der Dominikanischen Republik sollte die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Dies wurde nun gestoppt.

Santo Domingo, vor zwei Wochen: DominikanerInnen mit haitianischen Vorfahren demonstrieren für ihre Rechte. Bild: ap

SANTO DOMINGO taz | Etwa einer viertel Million Dominikanern mit haitianischen Eltern wird jetzt doch nicht die Staatsbürgerschaft rückwirkend aberkannt. Mit diesem überraschenden Gesetzesbeschluss hat das Parlament des zweitgrößten Karibiklandes am Mittwoch ein Urteil des obersten Verfassungsgerichtes de facto außer Kraft gesetzt.

Die Richter hatten im September beschlossen, das Recht, wonach alle im Land geborenen Kinder Staatsbürger sind, den Kindern haitianischer Einwanderern nachträglich zu verweigern.

Das Urteil war ergangen, weil eine junge Frau, Juliana Dequis Pierre, dagegen geklagt hatte, dass ihr eine Geburtsurkunde verweigert wurde. Ohne diese Bescheinigung kann man in der Dominikanischen Republik weder zur Schule oder zur Universität gehen, noch ein Bankkonto eröffnen oder eine Arbeitsstelle antreten.

Die Eltern der 30 Jahre alten Frau waren mit offizieller Genehmigung aus Haiti in die Dominikanische Republik eingereist, um auf den Zuckerrohrfeldern zu arbeiten. Mit dem Arbeitsausweis war Dequis im Geburtsregister eingetragen worden und galt danach als dominikanische Staatsbürgerin. Früher hatten sämtliche im Land geborenen Kinder mit Ausnahme von Diplomaten und „Personen im Transit“ automatisch einen Anspruch auf Staatsbürgerschaft.

Rückwirkend bis 1929

Mit einem 2010 in Kraft getretenen Gesetz, dass sich speziell gegen die große Zahl illegaler Einwanderer aus Haiti richtete, wurde diesen das Recht abgesprochen. Obwohl ihr Vater offensichtlich nicht illegal eingereist war, verlor Dequis plötzlich den Status einer Staatsbürgerin und konnte auch ihre Kinder nicht mehr ins Einwohnerregister eintragen lassen. Dagegen hatte sie vor dem Verfassungsgericht geklagt und verloren.

Für internationale Empörung sorgte das Grundsatzurteil vor allem deshalb, weil es rückwirkend bis 1929 auf alle haitianischen Einwanderer angewendet werden sollte und die für das Melderegister zuständige Wahlbehörde sofort begann, die entsprechenden Ausweispapiere einzuziehen. Die interamerikanische Menschenrechtskommission hatte daraufhin die Regierung der Dominikanischen Republik nach Washington vorgeladen und schriftlich kritisiert.

Während die politisch starke dominikanische Rechte den ausländischen Druck als „imperialistische Einflussnahme“ brandmarkte, suchte die Regierung nach einem Ausweg, das Verfassungsurteil zu akzeptieren, die Folgen des Urteils aber abzuschwächen.

Das neue Gesetz stellt fest, dass alle Personen, die offiziell eine Geburtsurkunde bekommen haben, auch wenn dies „rechtswidrig erfolgt“ sei, als Staatsbürger anerkannt werden. Die Standesbeamten hätten damals in Unkenntnis der wirklichen rechtlichen Lage gehandelt, heißt es beschönigend.

Auch Juliana Dequis Pierre und ihre Kinder sollen jetzt ihre dominikanischen Ausweise erhalten. Die arbeitslose Frau ist noch skeptisch. „Ich glaubt das erst, wenn ich meine Ausweispapiere in der Hand habe“, sagte sie am Mittwoch nach Bekanntwerden des Parlamentsbeschlusses.

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