Gutachten zur Verkehrsprojekten: Den Autobahnen an den Kragen
Der Umweltverband BUND hält den Bundesverkehrswegeplan für verfassungswidrig. Und damit auch Bauprojekte wie die Küstenautobahn A20 und die A39.
Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein Rechtsgutachten, dass der Umweltverband BUND in Auftrag gegeben und Ende vergangener Woche veröffentlicht hat. „Darauf muss die künftige Bundesregierung reagieren, andernfalls werden wir den Rechtsweg einschlagen“, sagt Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND in Schleswig-Holstein.
Die Autor:innen des Gutachtens prüften anhand des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom März, welche Auswirkungen sich daraus für Verkehrspläne auf Bundesebene ergeben. Der Beschluss fordert die Politik auf, den Klimaschutz bei allen Maßnahmen stärker als bislang zu berücksichtigen.
Laut dem Gutachten ist das bei den Verkehrsplänen nicht der Fall: Die rechtlichen Grundlagen für den Neubau der vielen Autobahnen und Bundesstraßen im Norden seien demnach nichtig.
Urteil des Verfassungsgerichts
Sie verstießen gegen das Grundgesetz. „In der Folge ist fraglich, ob der Bedarfsplan für einzelne Fernstraßenprojekte noch eine Bindungswirkung entfalten kann“, schreiben die Autor:innen des Gutachtens von der Kanzlei Baumann, die auf Verwaltungsrecht und insbesondere auf Verkehrs- und Infrastrukturplanung spezialisiert ist.
Sie kritisieren, es fehle an konkreten Prüfungen, wie sehr die Umsetzung der Bauvorhaben in die Umwelt eingreife. Zudem werde nicht ausgeführt, wie die jeweiligen Vorhaben das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beeinflussen.
Im März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Bundes-Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt
Es urteilte, dass der Staat „auch in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ bei allen Handlungen schützen muss.
Klimaschutz und das Pariser Klimaabkommen haben nun Verfassungsrang und gelten damit als einklagbare Grundrechte.
Zwar ist es kaum überraschend, dass ein vom Umweltverband in Auftrag gegebenes Gutachten zu einem solchen Ergebnis kommt – schon seit Langem machen Umweltschützer:innen gegen Straßenbauprojekte mobil. Neu ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil diese Ansichten dem Gutachten nach offenbar untermauert.
Hinzu vollzieht sich damit ein strategischer Wandel bei den Umweltschützer:innen: Statt den Klageweg gegen einzelne Vorhaben zu beschreiten, will der Umweltverband nun den großen Hebel gegen alle Vorhaben ansetzen. „Wir wissen aus der Erfahrung, dass wir mit Einzelklagen solche Projekte verzögern, aber nicht verhindern können“, sagt Eggers.
Denn solche Klagen beruhen meist auf dem Vorwurf, dass gegen Artenschutz und das Wasserrecht verstoßen werde. Werden dann Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in die Wege geleitet oder vergrößert, stehe den Projekten rechtlich nichts im Weg.
Das Gutachten ploppt nun vor den anstehenden Koalitionsverhandlungen in Berlin auf. Aus Sicht des BUND gebe das Gutachten der Politik ohnehin nur Rückenwind: „Letztlich erneuern wir nur Robert Habecks Forderung nach einem Moratorium beim Bau von Autobahnen und Bundesstraßen“, sagt Eggers.
Der grüne Ko-Chef und ehemalige schleswig-holsteinische Minister Habeck hatte das vor rund einem Jahr gefordert – und dabei vor allem auf den Bau der A20 geschielt. Aus Eggers Sicht ist ein Moratorium die einzige logische Schlussfolgerung aus dem Gutachten.
Viele Proteste gegen Autobahnen
Ein solches Moratorium würde viele umstrittene Bauprojekte im Norden treffen: Die A20 soll künftig vom Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns kommend auf schleswig-holsteinischem Grund über Lübeck und Bad Segeberg bis nach Glückstadt führen. Es ist eines der teuersten und umstrittensten Verkehrsprojekte bundesweit. Südlich der Elbe, wo die A20 weiterführen soll, kam es am Sonntag zu Protesten gegen das Vorhaben. 200 Teilnehmer:innen bildeten eine Menschenkette auf der Trasse.
Auch in Lüneburg nahmen Umweltschützer:innen am Sonntag das Gutachten zum Anlass, um gegen den Ausbau der A39 zu protestieren. Eigentlich wollten sie mit Fahrrädern auf einem Teilstück der Autobahn demonstrieren, doch das Verwaltungsgericht Lüneburg untersagte das. Dennoch protestierten 250 Menschen am Sonntag gegen das Vorhaben. Bislang endet die A39 von Westen kommend bei Lüneburg. Sie soll aber zwischen Lüneburg und Wolfsburg auf einer Gesamtlänge von 105 Kilometern ausgebaut werden.
In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es in Kiel zu einer Baumbesetzung. Dort ist der Ausbau der A21 und der sogenannten Südspange umstritten. Die Zusammenführung würde einige Grünflächen und Gehölze vernichten. „Es ist ein veraltetes Projekt aus den 80er-Jahren, das in enormem Widerspruch zu dem in Kiel ausgerufenen Klimanotstand steht“, gaben die Besetzer:innen bekannt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!