Gutachten zum Hambacher Wald: Rechtswidrige Weisungen in Serie
2018 wurde der Hambacher Wald geräumt. Ein Gutachten zeigt nun problematisches Handeln des zuständigen Landesbauministeriums auf.
Mehrfach erkennt Gutachter Dominik Lück „materielle Rechtswidrigkeit“ und „fehlerhafte Rechtsgrundlagen“. Am Freitag sagte er ergänzend: „Absurde Rechtsauffassungen auf kommunaler Ebene sind Alltag, aber auf Landesebene ist das neu.“ Das Gutachten in Auftrag gegeben hatten die Kerpener Stadtratsfraktionen der Linken, SPD und Grüne, dazu ein UWG-Stadtverordneter. Zu Kerpen gehört ein Teil des Hambacher Waldes.
Zur Vorgeschichte: Im vergangenen September hatte das Verwaltungsgericht Köln die Räumung des Hambacher Waldes im Jahr 2018 für illegal erklärt: Das Bauministerium hatte die Stadt Kerpen angewiesen, die Räumung durchzuführen, mit der konstruierten Begründung, die Baumhäuser würden gegen Brandschutzvorgaben verstoßen. Diese Argumentation, urteilte das Gericht, sei schlicht vorgeschoben gewesen, also rechtswidrig. Selbstentlarvend hatte auch der damalige Ministerpräsident Armin Laschet in einem unbedachten Moment gesagt: „Ich brauchte doch einen Vorwand.“ Der klagende Besetzer, so das Kölner Gericht, könne zudem Schadenersatz geltend machen.
Schon das Kölner Urteil (laut Gutachter Lück „qualifiziert begründet“) war eine Ohrfeige für die Landesregierung. Aber es wurde noch grotesker: Zuständig für einen Berufungsantrag wäre die Stadt Kerpen als ausführendes Organ gewesen.
Der Stadtrat lehnte das im Oktober 2021 mehrheitlich ab – man hatte sich durch den Zwang der Landesregierung zur Räumung ohnehin missbraucht gefühlt. Also keine Rechtsmittel? Bauministerin Scharrenbach erhob sich über die demokratische Entscheidung und erteilte erneut Weisung. Die Stadt musste wider Willen das OVG Münster anrufen. Gegen die Weisung hatte der Stadtrat selbst keine Rechtsmittel und bleibt zudem auch auf den Kosten sitzen, die vermutlich fünfstellig werden.
„Dass das Urteil die Ministerin nicht glücklich macht, kann ich menschlich nachvollziehen“, sagte nun Gutachter Dominik Lück. Nur gehe das Ordnungsbehördengesetz NRW, das Scharrenbach zur Begründung ihrer eiligen Weisung einen Tag nach dem Stadtratsbeschluss herangezogen hatte, an der Sache komplett vorbei.
Laut dem Gesetz, so Lück, müsste eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen oder zumindest drohen. „Die Baumhäuser aber gibt es nicht mehr, also auch keine Gefahr.“ Somit hatte sich die Landesregierung durch die Vernichtung der Infrastrukturen im Wald ihre eigene Argumentationskonstruktion vernichtet.
All in all also ein Ermessensmissbrauch aus politischen Gründen? Gutachter Lück antwortet: „Die Wertung überlasse ich anderen.“ Was Antje Grothus, grüne Landtagskandidatin für den Rhein-Erft-Kreis bei der Landtagswahl im Mai, gern übernimmt: Sie spricht von „bewusster Rechtsbeugung“, hier wurden „Paragrafen nach Gutdünken zurechtgelogen“, ein „eklatanter Missbrauch“. Es sei ein Skandal, derart „in unsere kommunalpolitische Arbeit hineinzuregieren“, so die Kerpener Linken laut der Fraktionsvorsitzenden Annetta Ristow.
Das Rechtsgutachten ist ein Tiefschlag für Bauministerin Scharrenbach, aber zunächst nur als eine juristisch fundierte Meinungsbekundung. Wirkung dürfte es dennoch entfalten: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat noch nicht entschieden, ob es die Berufung überhaupt annimmt. Das Gutachten wird bei der Bewertung sicher Argumente liefern.
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