Grundrechtereport zeigt massive Mängel: Alternative Bestandsaufnahme
Die Gefangenengewerkschaft nutzt die Präsentation des Grundrechtereports, um ihre Anliegen zu präsentieren. Etwa den Mindestlohn für Gefangene.
Der Grundrechtereport ist seit zwanzig Jahren eine Art „alternativer Verfassungsschutzbericht“. Er wird jährlich als Taschenbuch veröffentlicht. Herausgeber sind acht Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, von der Humanistischen Union bis zur Neuen Richtervereinigung.
Als positives Beispiel für die Selbstorganisation von Benachteiligten stellte Oliver Rast die vor drei Jahren gegründete Gefangenengewerkschft GGBO vor. Die Vereinigung, die inzwischen bundesweit rund tausend Mitglieder hat, werde allerdings weder von den Anstaltsleitungen noch von den DGB-Gewerkschaften anerkannt.
„Im Moment geht es nicht darum, zu Arbeitskämpfen und Streiks aufzurufen, es wäre schon gut, wenn die Gewerkschaft ihren Mitgliedern Post schicken könnte und Aktivisten nicht mit Repressalien rechnen müssten“, so der GGBO-Sprecher.
Oliver Rast, der einst wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehrfahrzeugen einsaß, gab sich betont realpolitisch. „Natürlich müsste für Arbeit hinter Gittern der Tariflohn bezahlt werden, aber weil Gefangene noch weit weniger als den Mindestlohn erhalten, fordern wir als ersten Schritt zunächst mal den Mindestlohn.“
Außerdem fordert die GGBO die Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung, worüber die Justizministerkonferenz schon seit Jahren ergebnislos berät, weil sich die Bundesländer vor den Kosten fürchten. Marode Gefängnisse wie in Berlin-Tegel sollten geschlossen werden, so Rast, „solche Anstalten sind nur noch als Filmkulisse zu gebrauchen“.
Der Grundrechte-Report beschreibt in 41 Beiträgen aktuelle Probleme für die im Grundgesetz garantierten Rechte. Schwerpunkte bilden, wie meist, Maßnahmen und Befugnisse der Sicherheitsbehörden, etwa die automatisierte Kontrolle von passierenden Kfz-Kennzeichen, über die bald das Bundesverfassungsgericht verhandeln wird. Auch der Umgang mit Flüchtlingen und anderen Migranten spielt wieder eine große Rolle, etwa die Möglichkeit, anerkannten Asylberechtigten noch drei Jahre lang einen festen Wohnsitz zuzuweisen.
Als positive Entwicklungen werden sonst meist Urteile des Bundesverfassungsgerichts erwähnt. Diesmal wurde aber auch Karlsruhe angegangen, da es in seinem Urteil zu den NSA-Selektoren eine wirksame Geheimdienstkontrolle verhindert habe. „Insofern war leider auch die Justiz Teil des Staatsversagens“, kritisierte Georg Restle.
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