Grundgesetz-Feier in Lüneburg: Gendern verbieten unerwünscht
In Lüneburg durften Aktivist:innen auf der Grundgesetz-Feier nicht für das Genderverbot werben. Die Organisator:innen erklären den Grund.
Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes machten dort knapp 100 Organisationen und Vereine mit Ständen und Aktionen auf ihre Arbeit aufmerksam, darunter die „Omas gegen rechts“ und der Stadtverband der CDU.
Auch „Stoppt Gendern in Niedersachsen“ hatte sich angemeldet, wurde aber nicht zugelassen. Die Absage des Organisationsteams zeige, „mit welchen Mitteln die ideologisch verblendeten Verfechter der Gendersprache agieren“, schreibt die Anti-Gender-Aktivistin Sabine Mertens in ihrer Pressemitteilung. „Es ist erschreckend, dass die Veranstalter, die ‚Für Vielfalt und Toleranz in Lüneburg‘ werben, eine Feier für die Demokratie missbrauchen, um Meinungspluralität de facto zu unterdrücken.“
Nach ihrer Einschätzung eignet sich „Stoppt Gendern in Niedersachsen“, die per Volksabstimmung das Gendern in Behörden, Schulen, Hochschulen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbieten will, für die Teilnahme an der Demokratiemeile. Es handele sich um ein „lebendiges Beispiel für demokratische Teilhabe ganz im Sinne des Veranstaltungsgedankens“, findet Mertens, die in Hamburg das gleiche Anliegen verfolgt.
Matthias Richter-Steinke, Regionsgeschäftsführer des DGB
Das fanden dort 16.457 Personen unterstützenswert, womit die erste Hürde auf dem Weg zum Volksentscheid gegen Unterstriche, Doppelpunkte und Sternchen genommen ist. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern gibt es Genderverbote bereits – ganz ohne Volksauftrag.
Das Organisationsteam der Lüneburger Demokratiemeile kam zu einer anderen Einschätzung als Mertens und ihre Mitstreiter:innen im Kampf für das generische Maskulinum. „Das Anliegen der Initiative richtet sich gegen Inklusion und passt daher nicht zu unserer Veranstaltung“, sagt Matthias Richter-Steinke, Regionsgeschäftsführer des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der die Demokratiemeile mit organisiert hat.
Wer Vielfalt wolle, müsse dem auch in der Sprache Rechnung tragen und Menschen ansprechen, die sich keinem Geschlecht zuordnen können oder wollen. Diese sollen sich in Satzzeichen wiederfinden können wie im Wort „Aktivist:innen“ in diesem Artikel, das zudem Frauen als handelnde Subjekte mit benennt.
Es gibt keinen Zwang zur geschlechtergerechten Sprache. Anti-Gender-Aktivist:innen befürchten dennoch, dass „unsere schöne deutsche Sprache vor die Hunde geht“, wenn das Gendern nicht verboten wird, wie es auf der Homepage von „Stoppt Gendern“ heißt.
Richter-Steinke verweist auf die Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die vor anderthalb Wochen vor Genderverboten gewarnt hatte. „Menschen zu verbieten, inklusive Sprache zu verwenden, ist ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert“, hatte deren Leiterin, Ferda Ataman, gesagt. Und: „Die sogenannten Genderverbote sind verfassungsrechtlich problematisch und dienen einem Kulturkampf auf dem Rücken von Minderheiten.“
Der Artikel 3 des Grundgesetzes verbiete die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, zudem schütze Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 die allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht binären Menschen. Berührt werde auch die im Artikel 5 geschützte Meinungsfreiheit, wenn Schulen, Hochschulen und öffentlich-rechtlichen Medien das Gendern untersagten.
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