Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar: Grünen-Vorsitzende drohen angeblichem Opfer mit Konsequenzen
Die Identität einer mutmaßlich Betroffenen in der Causa Gelbhaar ist fraglich. Die Grünen-Spitze erwägt nun einen Parteiausschluss für die angeblich Geschädigte.
Demnach gebe es massive Bedenken im Zusammenhang mit der Identität einer mutmaßlich betroffenen Frau, die dem rbb eine eidesstattliche Versicherung zu ihren Darstellungen abgegeben hatte. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit existiert diese Frau gar nicht“, hieß es vom rbb. Weitere Recherchen hätten zu einer Grünen-Bezirkspolitikerin geführt, die sich als die betroffene Frau ausgegeben haben und unter falschem Namen die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll. Der Sender erstattete Strafanzeige gegen die Grünen-Bezirkspolitikerin.
„Nicht alle Vorwürfe, über die wir berichtet haben, sind damit automatisch nichtig – ein wesentlicher Vorwurf allerdings schon“, teilte der rbb weiter mit. Daher habe sich der Sender entschlossen, entsprechende Beiträge von der Internetseite zu entfernen. Gelbhaar hatte die Vorwürfe gegen ihn bereits bestritten und ging von einer „geplanten Aktion“ gegen seine Person aus, wie er auf seiner Webseite schrieb.
Gelbhaar, der seit 2017 für die Berlin-Pankower Grünen im Bundestag sitzt, war bei einer ersten Wahlversammlung am 12. November mit 98,4 Prozent der Stimmen zum Direktkandidaten gewählt worden. Nachdem Mitte Dezember die Vorwürfe wegen sexueller Belästigung gegen ihn bekannt wurden, setzte der Kreisverband eine Wiederholung an. Als neue Direktkandidatin gewählt wurde dort Julia Schneider.
Grünen-Spitze erwägt Parteiausschlussverfahren
Die Bundesvorsitzenden der Grünen drohen mit einem Parteiausschlussverfahren, sollte sich der Verdacht einer parteiinternen Intrige gegen den Berliner Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar bestätigen. „Der Verdacht, dass gegenüber der Presse eine falsche Erklärung gegen ein anderes Parteimitglied mit schweren Vorwürfen erhoben wurde, ist gravierend“, erklärten Franziska Brantner und Felix Banaszak auf Anfrage der dpa und der „Welt am Sonntag“.
„Wer in einem solchen Verfahren falsche Aussagen an Eides statt tätigt, begeht im Zweifelsfall nicht nur eine Straftat, sondern fügt der gemeldeten Person, der Partei, aber auch den auf Vertrauen aufbauenden Strukturen und den anderen meldenden Personen erheblichen Schaden zu“, so die Vorsitzenden.
„Sobald die Person, gegen die sich dieser schwere Verdacht richtet, uns namentlich bekannt wird und der schwerwiegende Verdacht nicht unverzüglich ausgeräumt wird, werden wir ein Parteiausschlussverfahren einleiten.“ Dass der RBB strafrechtliche Schritte eingeleitet habe, halte man für richtig.
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