Große Koalition uneinig: Ja zu Vorratsdaten, aber wann?
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf die Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Wann es damit losgehen soll, ist aber noch längst nicht klar.
DÜSSELDORF epd | Zwischen Union und SPD zeichnet sich ein Konflikt über den Startzeitpunkt der geplanten Vorratsdatenspeicherung ab. „Wir wären gut beraten, wenn wir uns mit der Gesetzgebung Zeit lassen, bis der Europäische Gerichtshof über die EU-Richtlinie entschieden hat“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Boris Pistorius (SPD), der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post.
Dagegen drückt die Union aufs Tempo. „Jeden Tag können schwere Straftaten nicht verhindert oder aufgeklärt werden, weil dieses Instrument fehlt“, sagte der stellvertretende Fraktionschef Günter Krings (CDU) der Zeitung.
Das europäische Recht gelte unabhängig von Klagen, deshalb gebe es „keinen Grund, dass wir uns vom Zeitplan eines Gerichts abhängig machen“, erklärte Krings. Die EU-Kommission hat Deutschland verklagt, weil hier Provider entgegen einer EU-Richtlinie bislang nicht verpflichtet sind, alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten zu speichern, damit die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Verbrechen binnen sechs Monaten darauf zugreifen können.
Union und SPD wollen die Richtlinie beim Zustandekommen einer großen Koalition in deutsches Recht überführen. Unter anderem soll aber die Länge der Datenspeicherung auf drei Monate begrenzt werden.
Datenschützer kritisieren die Vorratsdatenspeicherung als Eingriff in die Privatsphäre. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um die Inhalte von Gesprächen. Bereitgehalten werden sollen etwa Name und Anschrift des Teilnehmers sowie der Zeitpunkt eines Gesprächs und der Standort. Erfasst werden auch Internet- und Handykunden.
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