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Glyphosat-Verfahren in den USABayer erringt Zwischenerfolg

Ein US-Bezirksrichter gab dem Antrag von Bayer statt, das Verfahren in zwei Phasen aufzuteilen. So kann der Kläger seine Vorwürfe nicht zu Beginn des Prozesses vorbringen.

rtr | Im anstehenden Schadenersatz-Verfahren um den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat in den USA hat sich der Pharmakonzern Bayer einen Vorteil verschafft: Ein US-Bezirksrichter gab am Donnerstag dem Antrag des Konzerns nach einer Aufteilung des Verfahrens in zwei Phasen statt.

Dadurch kann der Kläger seine Vorwürfe, die Bayer-Tochter Monsanto habe versucht, Behörden und die öffentliche Meinung zu manipulieren, nicht schon am Anfang des Prozesses vorbringen. Sie kommen erst zum Tragen, wenn in einer ersten Phase des Prozesses geklärt wurde, dass Glyphosat die Krebserkrankungen des Klägers ausgelöst hat, und das Verfahren in eine zweite Phase eintritt. Bayer begrüßte die Entscheidung.

Die Entscheidung des Richters betrifft den Prozess um die Klage von Edwin Hardeman, der am 25. Februar startet, sowie zwei weitere als sogenannte „bellwether trials“ klassifizierte Klagen. Sie geben die Richtung für rund 620 beim Bezirksgericht in San Francisco anhängige Verfahren vor.

Das Argument, Monsanto habe bewusst versucht, die Gefährlichkeit von Glyphosat zu verschleiern, hatte im ersten Urteil mit dazu geführt, dass das Geschworenengericht den Konzern zur Zahlung von 289 Millionen Dollar Schadenersatz an einen an Krebs erkrankten Mann verurteilte. Später wurde die Summe zwar auf 78 Millionen Dollar reduziert, doch Glyphosat wurde immer noch für die Krebserkrankung des Mannes verantwortlich gemacht.

Bayer bestreitet das und hat immer wieder erklärt, dass Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung sicher sei. Der Leverkusener Konzern sieht sich in den USA inzwischen mit rund 9.300 Klägern wegen Glyphosat konfrontiert. Glyphosat zählt zu den weltweit am meisten eingesetzten Unkrautvernichtern und wurde vom Monsanto-Konzern entwickelt, den Bayer im Sommer für rund 63 Milliarden Dollar übernommen hat.

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