Glyphosat-Streit geht weiter: Schlappe für Bayer-Konzern

Beim Thema Glyphosat gibt es für den Bayer-Konzern eine schlechte Nachricht aus den USA – wieder einmal. Entnervt ändert Bayer sein Vorgehen.

„Roundup“-Flaschen in einem Geschäft in den USA.

Unkraut-Vernichter „Roundup“ mit Glyphosat in einem Geschäft in den USA Foto: Mike Blake/reuters

BERLIN taz/dpa | Fast drei Jahre lang hat der Bayer-Konzern versucht, mittels eines milliardenschweren Deals Glyphosat-Ballast abzuwerfen. Doch ohne Erfolg. Der Leverkusener Pharmariese erleidet nun erneut eine Schlappe.

Ein Gericht in San Francisco hat am Donnerstag einen Vergleichsvorschlag, mit dem weitere Schadensersatzklagen in den USA verhindert werden sollten, abgelehnt. Der zuständige Richter Vince Chhabria monierte, dass der Lösungsvorschlag für die Nutzer des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup unangemessen sei, die derzeit noch nicht an einem Non-Hodgkin-Lymphom – also einer Krebserkrankung des lymphatischen Systems – leiden.

Der Bayer-Konzern hatte hingegen einen Kompromiss angestrebt, der für insgesamt zwei Milliarden US-Dollar (rund 1,6 Milliarden Euro) einen Schlussstrich unter das rechtliche Glyphosat-Debakel ziehen sollte. Der nun geplatzte Deal war Teil eines Gesamtpakets von mehr als elf Milliarden US-Dollar, in dessen Rahmen der Bayer-Konzern schon viele bestehende Klagen beigelegt hat.

Die Konflikte um Glyphosat hatte sich der deutsche Pharma- und Agrarchemiekonzern mit der milliardenschweren Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto 2018 aufgehalst. Ein Kassenschlager von Monsanto ist bis heute der Unkrautvernichter Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat. Bayer betont, bei sachgerechter Anwendung sei das Mittel sicher, Kritiker warnen hingegen vor Gefahren für die Gesundheit. Weltweit setzen vor allem Landwirte das Mittel ein, in Deutschland und den USA sind es auch viele Privatgärtner.

Bayer will neue Wege gehen

Nach dieser juristischen Schlappe erklärte Bayer am Donnerstag seinen Ausstieg aus dem Vergleichsverfahren. Rechtlich gesehen war in dem Verfahren zwar noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Der Beschluss von Richter Chhabria lasse aber „keinen anderen Schluss zu, als dass das Gericht den Lösungsmechanismus nicht ohne weitere erhebliche Änderungen genehmigen wird“, sagte Bayer-Konzernchef Werner Baumann. „Diese Änderungen sind nicht im Interesse von Bayer.“

Am geplanten Kostenrahmen von zwei Milliarden Dollar soll sich aber vorerst nichts ändern. Die entsprechenden Rückstellungen bleiben in ihrer Höhe bestehen. Bayer plant nun Konzernchef Baumann zufolge eine Internetseite mit wissenschaftlichen Studien zu Glyphosat-basierten Produkten und will – mit Genehmigung der US-Umweltbehörde EPA – zudem einen entsprechenden Hinweis auf Roundup-Produkten anbringen.

Anleger überzeugt das nicht

Gleichzeitig erwägen die Leverkusener, solche Produkte nicht länger an US-Privatkunden zu verkaufen, „da die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger behauptet, Roundup-Produkte für Privatzwecke verwendet zu haben“. Stattdessen sollen Alternativen angeboten werden. Im vergangenen Jahr machte Bayer mit Verkäufen des glyphosathaltigen Roundup-Produkts an Privatleute einen Umsatz von umgerechnet 300 Millionen Euro. Das viel größere Geschäft mit Landwirten wäre davon nicht betroffen.

Anleger überzeugte das alles nicht. Der Kurs der Bayer-Aktie knickte am Donnerstag bis kurz vor Börsenschluss um rund 5 Prozent ein. Seit der Konzern 2016 den Kauf des Konkurrenten Monsanto in den USA ankündigte, hat sich Bayers Börsenwert ungefähr halbiert.

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