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Gleiche Bezahlung in der KommunalpolitikErfreulich unspektakuläres Urteil

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Eine Bürgermeisterin bekommt Schadenersatz, weil sie weniger Geld bekam als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger. Die Diskriminierung ist hier ganz eindeutig.

Am selben Ort die gleiche Arbeit machen, aber weniger verdienen, nennt man Diskriminierung Foto: Kheng Ho Toh/picture alliance

D ie schlechte Nachricht: Selbst in kommunalen Führungspositionen werden Frauen diskriminiert. Die gute Nachricht: Auch Frauen in kommunalen Führungspositionen haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie diskriminiert werden.

Zum ersten Mal hat dies nun das Verwaltungsgericht Freiburg in einem erfreulichen Urteil festgestellt: Die Ex-Bürgermeisterin der Kleinstadt Müllheim in Baden-Württemberg bekommt rund 50.000 Euro Schadenersatz, weil sie acht Jahre lang schlechter eingruppiert war – und damit auch schlechter bezahlt wurde – als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger (beide Männer).

Auf den zweiten Blick ist das Urteil nicht sehr ungewöhnlich. Auch wenn eine Bürgermeisterin durch Wahl ins Amt kommt, so ist sie doch Beamtin auf Zeit und damit durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung geschützt. Besonders ist an diesem Fall vor allem, dass sich die Frau hier nicht mit parallel beschäftigten Männern verglich, sondern mit dem Vorgänger und dem Nachfolger. Es ging hier also nicht um die oft umstrittene Frage, ob die Arbeit der Männer wirklich gleichwertig ist. Vielmehr machten die Männer in derselben Gemeinde exakt die gleiche Arbeit. Das erleichterte natürlich die Feststellung, dass es hier nach Diskriminierung riecht.

Die Kommune versuchte diese Vermutung zwar mit dem interessanten Argument zu widerlegen, dass die Gründe für die Benachteiligung der Bürgermeisterin zwar rechtswidrig, aber nicht frauenfeindlich waren. Damit kam sie aber zu Recht nicht durch, weil die offizielle Eingruppierung der Bürgermeisterin gar nicht begründet wurde und die Kommune daher nichts beweisen konnte.

Leider musste das Gericht deshalb nichts mehr zu der ebenso interessanten These der Ex-Bürgermeisterin sagen, es sei doch bekannt, dass gerade bei Frauen absurde und rechtswidrige Gründe für deren Benachteiligung angeführt werden. Hätte das Freiburger Verwaltungsgericht so entschieden, wäre das wirklich innovativ gewesen. Nun aber ist das Urteil zwar erfreulich, aber juristisch unspektakulär.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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5 Kommentare

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  • Irgendwie kann ich mir das leider nicht vorstellen. Laut Gesetz über die Besoldung von u.A. Bürgermeistern sind die Besoldungsgruppen genau geregelt, nämlich nach Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt.



    Siehe: www.landesrecht-bw...#jlr-KomBesGBWV1P2



    Warum da jetzt jemand weniger bekommt???

    • @Der Cleo Patra:

      Na ja, sie A14 er A15 oder entsprechend der Einwohnerzahl mehr. Trotzdem erstaunlich (skandalös) dass es bei der Besoldung dieser Positionen überhaupt "Spielraum" gibt.

      • @Mr.S:

        // Trotzdem erstaunlich (skandalös) dass es bei der Besoldung dieser Positionen überhaupt "Spielraum" gibt.

        Natürlich muss es da Unterschiede geben. Es ist was anderes ob man Bürgermeister einer Gemeinde mit 3000 Einwohner ist oder einer Großstadt mit 100000 Einwohnet.

    • @Der Cleo Patra:

      Den Hinweis auf die Einwohnerzahl hätte ich mir im Artikel auch gewünscht. Dort klingt es ja so, als ob die Kommunen die Besoldung völlig frei entscheiden könnten...

  • Alternativ könnten doch die Herren ihre Überzahlungen zurück zahlen...



    Hätte für die Zukunft mehr Abschreckende Wirkung - von wegen jetzt jetzt einmal " Nachhalitge " Zeichen setzen...