: Gleichbehandlung für juristische Datenbanken
Justiz Klage gegen das Bundesverfassungsgericht: Unternehmer erreicht faktisch Erfolg
taz | Ein spektakulärer Prozess gegen das Bundesverfassungsgericht endete nun mit einem Vergleich. Ab 2016 werden alle Bundesgerichte ihre Urteile gleichberechtigt allen interessierten Datenbanken zur Verfügung stellen.
Geklagt hatte der südbadische Datenbank-Unternehmer Christoph Schwalb (LexXpress). Er verlangte vom Bundesverfassungsgericht Gleichbehandlung bei der kommerziellen Verwertung seiner Urteile. Bisher erhielt nur der halbstaatliche Anbieter juris die Urteile umsonst und mit kleinen Zusammenfassungen.
LexXpress konnte sich jedoch auf das 2005 in Kraft getretene Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) berufen, das grundsätzlich Gleichbehandlung fordert.
Im Mai 2013 hatte LexXpress mit seiner Klage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Erfolg. Doch das Bundesverfassungsgericht ging im Interesse der Bundesjustiz in Revision. Schließlich galten für alle Bundesgerichte ähnliche Exklusivverträge mit juris.
Daraufhin lehnte Schwalb alle Richter des Bundesverwaltungsgerichts wegen Befangenheit ab, schließlich habe ihr Gericht in diesem Fall ja Eigeninteressen. Doch die Bundesrichter hielten sich für neutral genug. Solche Interessenskonflikte gehörten zum „Alltagsgeschäft“ und irgendein Gericht müsse den Rechtsstreit schließlich entscheiden.
Nun wird es in dem Fall aber trotzdem kein Urteil geben. Wie das Handelsblatt zuerst berichtete, haben die Beteiligten einen Vergleich geschlossen. Ab 2016 werden die Bundesgerichte alle Datenbanken gleichbehandeln. Im Gegenzug nahm Schwalb seine Klage gegen das Bundesverfassungsgericht zurück. „Ich habe aber erreicht, was ich erreichen wollte“, sagte Schwalb zur taz.
Der Unternehmer hat den Prozess zuletzt nur noch „aus sportlichem Interesse“ geführt. LexXpress hat sich inzwischen auf Gesetzestexte spezialisiert. Hauptnutznießer sind die großen Verlage mit ihren juristischen Datenbanken. Gerichtsurteile der Bundesgerichte sind auch bisher oft online zugänglich – aber meist nur dezentral. Datenbanken bündeln dagegen die Rechtsprechung vieler Gerichte. Christian Rath
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