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Gewerkschafter über Regelanfrage„Diese Verunsicherung spüre ich jetzt wieder“

Eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz, wie Hamburg es plant, schüchtere junge Menschen ein. Davor warnt Gewerkschaftssekretär Olaf Schwede.

Soll sich jetzt um Bewerber für den öffentlichen Dienst kümmern: Hamburgs Verfassungsschutz-Chef Torsten Voß Foto: Marcus Brandt/dpa
Kaija Kutter

Interview von

Kaija Kutter

taz: Herr Schwede, Hamburg plant eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für seine Beschäftigten. Wie steht der DGB Nord dazu?

Olaf Schwede: Der DGB lehnt den Gesetzentwurf ab. So eine Regelanfrage verunsichert junge Menschen massiv. Es gab die Regelabfrage ja in den 1970ern schon einmal. Sie wurde damals abgeschafft, weil sie viele von einer Bewerbung im öffentlichen Dienst abschreckte. Der damalige Bürgermeister Hans Ulrich Klose sagte, ihm seien 20 Kommunisten im öffentlichen Dienst lieber als 200.000 verunsicherte junge Menschen. Und diese Verunsicherung, die spüre ich jetzt wieder.

taz: Tatsächlich? Wo zum Beispiel?

Schwede: Mich sprach jüngst eine Lehramtsstudentin an, die an Christopher-Street-Day-Demos in Ostdeutschland teilnimmt. Sie fragte, ob ihr das später schadet, wenn sie sich bewirbt. Ich sagte, nach heutigem Stand natürlich nicht. Das ist ein ganz legitimes demokratisches Engagement. Aber es stehen Wahlen an. Wer weiß, wie das bewertet wird, wenn es eine AfD-geführte Landesregierung gibt? Den Verfassungsschutz leitet in der Regel ein politischer Beamter, der austauschbar ist. Bei einer Regelanfrage werden bundesweit die Nachrichtendienste abgefragt. Was in den nächsten Jahren in diesen Informationssystemen landet, ist heute schwer zu sagen. Zumindest ist die Frage, wie man heutiges Engagement bewertet, immer auch eine Frage von gesellschaftlichen Mehrheitsverhältnissen. Die wandeln sich.

Bild: Tast/DGB
Im Interview: Olaf Schwede

45, ist studierter Historiker und seit 2012 Gewerkschaftssekretär für den öffentlichen Dienst beim DGB Nord

taz: Warum plant Hamburg diese Regelabfrage?

Schwede: Es ist Aktionismus. Der Senat möchte nachweisen, dass er gegen Extremismus alles tut, was geht. Und dabei schießt er übers Ziel hinaus. Es gibt ja ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Schon seit 2024 ist das Disziplinarrecht verschärft und ein Rauswurf von Beamten ohne Gerichtsverfahren möglich. Auch hier hat Hamburg eine der härtesten Regelungen.

taz: Es heißt, hier waren 50 Islamisten im Staatsdienst.

Schwede: Ja, über mehrere Jahre verteilt hat man 50 Islamisten aufgedeckt, unter 90.000 Beschäftigten. Der Senat selbst spricht von Einzelfällen. Aber er reagiert unverhältnismäßig mit einer Regelung, die weit über die der anderen Länder hinausgeht.

Taz: Was sollte die Stadt stattdessen tun?

Schwede: Wir brauchen ein Gesamtkonzept zu Stärkung der demokratischen Resilienz. Eine Regelanfrage kann für bestimmte Bereiche wie Polizei sinnvoll sein. Ob das bei Schulen oder im Straßenbau auch sein muss, bezweifle ich. Wir reden hier über Berufseinsteiger. Da sollte Hamburg mehr tun, um jungen Menschen auch demokratische Gestaltung zu ermöglichen. In Schleswig-Holstein nennt sich die Landespolizeischule „Schule ohne Rassismus“. Das geht auf die dortige Auszubildendenvertretung zurück. In Hamburg wäre das nicht denkbar, weil es seit Jahren keine solche Vertretung gibt.

taz: So was müsste es geben?

Anhörung

zur Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Einstellung von Beschäftigen im Hamburger öffentlichen Dienst. Innnenausschuss, 8. Januar, 17 Uhr, Adophsplatz 6, 2. OG

Schwede: Ja. Auch studentische Hilfskräfte sind bis heute durch keinen Personalrat vertreten. Junge Menschen haben in Hamburgs öffentlichen Dienst wenig demokratische Gestaltungsmöglichkeit. Aber wir erwarten von Ihnen schon mit Beginn ihrer Ausbildung ein gefestigtes Weltbild.

taz: Sie sprechen heute als einer von fünf Sachverständigen im Innenausschuss. Hoffen Sie auf eine Entschärfung?

Schwede: Ja, etwas. Die Abgeordneten sollten sich fragen, ob sie mit dem Gesetz zu weit gehen. Muss man zum Beispiel auch alle Tarifbeschäftigten und sogar studentische Hilfskräfte einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz unterziehen? Andere Länder wie Schleswig-Holstein beschränken sich darauf, neue Beamte zu überprüfen. Aber Hamburg sagt: Wir gehen über diese Gruppe weit hinaus. Der Widerstand wäre deutlich geringer, würde man diesen Kreis nicht so weit fassen.

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