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Gesundheitsminister zur TriageLauterbachs Zick-Zack-Kurs

Der Gesundheitsminister reagiert auf die Kritik am Entwurf zum Triage-Gesetz. Es würde Menschen mit Behinderung nicht ausreichend schützen.

Karl Lauterbach Foto: Carsten Koall/dpa

Berlin taz | Selbst wenn die Behandlungsmöglichkeiten knapp werden, sollen Ärz­t*in­nen auch künftig die Therapie eines Menschen nicht abbrechen können, um eine andere Person mit höheren Überlebenschancen zu behandeln. Das erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag. Er reagierte damit auf Medienberichte, laut denen er ein Gesetz vorbereite, dass eine solche sogenannte Ex-Post-Triage ermöglicht hätte. An diesem Vorstoß gab es vehemente Kritik von Verbänden und Po­li­ti­ke­r*in­nen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Dezember die Bundesregierung damit beauftragt, ein Gesetz zu schaffen, das Menschen mit Behinderung davor schützen soll, bei knappen medizinischen Ressourcen benachteiligt zu werden. Über einen entsprechenden Entwurf stimmt sich die Bundesregierung zurzeit ab.

Laut Corinna Rüffer, Bundestagsabgeordnete der Grünen, stand eine solche Ex-Post-Triage im Entwurf. Menschen mit Behinderung wären dem Entwurf nach nicht geschützt worden. Sie begrüße daher, dass sich Lauterbach nun dagegen ausspreche. Dem Gesundheitsminister zufolge sei dieEx-Post-Triage „ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten.“

Doch selbst ohne die Ex-Post-Triage sei der Entwurf nicht geeignet, so Rüffer gegenüber der taz. Generell schließt Lauterbach Triage nicht aus und die Kriterien dabei würden Menschen mit Behinderung weiterhin benachteiligen. „Ich würde so einem Gesetz nicht zustimmen“, sagt Rüffer. Das bisherige Verfahren sei nicht angemessen gewesen, weil Menschen mit Behinderung zu wenig beteiligt wurden.

Das beklagt auch Nancy Poser, eine der Be­schwer­de­füh­re­r*in­nen, die im Dezember vom Verfassungsgericht recht bekamen. Juristin Poser wäre nicht überrascht gewesen, hätte das Bundesgesundheitsministerium eine Ex-Post-Triage vorgesehen. Für sie wäre es logische Fortsetzung der Entscheidung für eine Triage nach Überlebenswahrscheinlichkeit gewesen. Ein Grund, um erneut vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Auch betont sie, dass das Gesetz Menschen mit Behinderungen schützen soll. „Vermeintlich Schwächere“ auszusortieren sei da nicht vertretbar und werde dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht.

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