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Gesetzentwurf gegen SLAPP-KlagenKlagen, um zu knechten

Immer wieder werden Klagen genutzt, um Journalisten oder Wissenschaftler einzuschüchtern. Jetzt reagiert die Bundesregierung.

SLAPP-Klagen nicht mehr den Rücken zuwenden, liebe Justitia

kna Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gegen Einschüchterungsklagen beschlossen. Das gab das Bundesjustizministerium, das den Entwurf erarbeitet hat, am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt.

Einschüchterungsklagen, auch SLAPP-Klagen genannt, sind unberechtigte Klagen, die oft gegen Journalisten oder Wissenschaftler erhoben werden, um deren öffentliche Beiträge zu unterdrücken.

Die Abkürzung steht für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“, übersetzt strategische Prozessführung gegen öffentliche Beteiligung. Vor Gericht haben sie oft keinen Bestand, kosten die Betroffenen aber viel Zeit und Geld und binden Ressourcen, die nicht in die eigentliche Arbeit gesteckt werden können.

Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Union eine Richtlinie gegen solche Klagen erlassen, die mit dem Gesetzentwurf nun in nationales Recht umgesetzt werden soll. Sie gilt allerdings nur für Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug, die mehrere Mitgliedsstaaten betreffen.

Bevorzugt behandelt

Als Einschüchterungsklagen gelten künftig Klagen, bei denen der Hauptzweck des Rechtsstreits darin besteht, die Beteiligung des Beklagten am öffentlichen Meinungsprozess zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren – etwa, indem verhindert werden soll, dass ein Medienbericht oder eine wissenschaftliche Studie veröffentlicht wird.

Damit eine Klage als Einschüchterung gewertet wird, muss außerdem der Rechtsstreit laut Gesetzentwurf unter Berücksichtigung aller Umstände missbräuchlich geführt werden. Fälle, in denen diese Bedingungen erfüllt sind, sollen künftig bevorzugt behandelt werden, um schnell Rechtssicherheit herzustellen.

Außerdem sollen Betroffene weniger finanziellen Belastungen ausgesetzt sein, während die finanziellen Risiken für Kläger erhöht werden. Rechtskräftige Urteile in zweiter und dritter Instanz sollen zudem veröffentlicht werden müssen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

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