Gesetzentwurf des Umweltministeriums: Wie der Bund den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen will
Bundesumweltminister Schneider will bei grüner Energie Tempo machen. Dafür will er noch vor der Sommerpause ein Gesetz durchbringen.
Die Europäische Union einigte sich 2023 auf die dritte Version dieser Richtlinie, kurz RED III (Renewable Energy Directive III). Ihr Ziel: Bis 2030 sollen mindestens 42,5 Prozent der in der EU insgesamt verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen kommen.
Dafür will der Bund nun auf nationaler Ebene die Gesetze zum Wasserhaushalt und zum sogenannten Immissionsschutz – also dem Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen wie Luftverschmutzung, Lärm oder Gerüchen – so anpassen, dass Projekte zur Erzeugung Erneuerbarer schneller genehmigt werden können. Vor allem, wenn die Vorhaben außerhalb der sogenannten Beschleunigungsgebiete liegen. In diesen Gebieten fallen schon jetzt bestimmte Umweltprüfungen weg, etwa für den schnelleren Bau einer Windkraft- oder Photovoltaikanlage.
„Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung“, sagte Schneider. „Das gilt auch für die Energiewende.“ Der Entwurf erleichtere denjenigen die Arbeit, die eine Förderung für ihr jeweiliges Projekt beantragen – mit vereinfachten und digitalisierten Zulassungsverfahren, versprach Schneider. Gleichzeitig bleibe eine „angemessene Prüfung von Umweltbelangen“.
RED III: Schon die Ampel wollte ein Gesetz
Dass der Bund nun Tempo bei der Umsetzung der RED III mache, sei gut, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft. Luft nach oben sieht sie unter anderem bei frühzeitigen Umweltverträglichkeitsprüfungen von Windparkprojekten.
Das Umweltministerium will das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Die Beteiligung von Umweltverbänden und Bundesländern steht noch aus. Schon die Ampelkoalition hatte ein Gesetz zur RED-III-Umsetzung entworfen. Das hatte es aber vor dem Bruch der Regierung nicht mehr durch den Bundestag geschafft.
Auch für den Verkehrssektor sind in der RED III Ziele formuliert, die Schneiders Ministerium mit einem weiteren Gesetzentwurf angehen will. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Kraftstoffanbieter, die Emissionen klimaschädlicher Treibhausgase bei der Produktion und beim Verbrauch ihrer Kraftstoffe zu senken.
Ein Beispiel für einen Kraftstoffanbieter ist der Mineralölkonzern bp, der Benzin über Tankstellen an Kund:innen verkauft, Flughäfen mit Flugkraftstoffen beliefert oder an Schnellladesäulen Strom zum Laden von E-Autos anbietet. Biokraftstoffe, E-Fuels und Strom, mit dem direkt E-Fahrzeuge geladen werden, fließen in die Erfüllung der THG-Quote mit ein.
DUH kritisiert: keine Vision für die Antriebswende
Die Umsetzung der Verkehrsziele aus der RED III in nationales Recht ist komplex. Laut dem neuen Entwurf des Bundesumweltministeriums soll die THG-Quote in Zukunft nicht mehr nur für den Straßenverkehr, sondern auch für die Luft- und Schifffahrt gelten. Wasserstoff und E-Fuels, umstrittene und knappe Antriebsstoffe, will Schneiders Ressort für alle Verkehrsträger fördern – dabei gilt ihr Einsatz vor allem in Autos als teuer und ineffizient.
Außerdem steigt die THG-Quote demnach von 2030 bis 2040 deutlich an. Die Deutsche Umwelthilfe rechnet deshalb mit einem Boom bei Kraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen, doch auch die sind umstritten.
„Das Umweltministerium zeigt mit seinem Referentenentwurf, dass ihm eine klare Vision für die nachhaltige Antriebswende fehlt“, kritisiert Kathrin Anna Frank, die bei der DUH das Team Ernährung und Landnutzung leitet. „Fragwürdige und betrugsanfällige Rohstoffe werden massiv angereizt“, dafür fehle ein klarer Fokus auf die Elektromobilität „als klar effizienteste Antriebsart“, sagte Frank der taz.
Aktuell können Umweltverbände Stellung dazu nehmen, wie Schneider die THG-Quote weiterentwickeln will. Sie rechnen damit, dass sich das Kabinett den Entwurf dann im Herbst dieses Jahres vornimmt.
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