Gesetzentwurf der Ampel: Kaum Hartz-IV-Sanktionen 2020
Schon länger war klar, dass die Ampel die meisten Hartz-IV-Sanktionen aussetzen wird. Nun gibt es erstmals einen Gesetzentwurf.
Erhöhte Nachfrage nach Jodtabletten in Apotheken und leere Speiseölregale im Supermarkt zeugen von anhaltender Besorgnis wegen Ukrainekrieg und Inflation. Bisher mussten EmpfängerInnen von Sozialleistungen zusätzlich noch bangen, dass ihnen das Geld gekürzt wird, sollten sie bestimmte Pflichten nicht erfüllen. Das wird bald zum größten Teil vorbei sein. Die Ampelkoalition plant schon länger, die meisten Sanktionen für Hartz-IV-Beziehende bis Ende 2022 auszusetzen. Jetzt wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt.
Grund für Sanktionen sind bisher unter anderem die Weigerung „zumutbare“ Arbeiten zu ergreifen oder weiterzuführen. Nach dem Gesetzentwurf würden vorerst nur solche Sanktionen bestehen bleiben, die dafür verhängt werden, Termine beim Jobcenter ohne triftigen Grund zu versäumen.
2019 hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Hartz-IV-Regelungen gefordert, da bestimmte Sanktionsregelungen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar seien.
Der Gesetzentwurf sieht nun auch mittelbaren Mehrausgaben bei Unterhaltsleistungen für 2022 in Höhe von rund 12 Millionen Euro für dieses Jahr vor, wobei 11,6 Millionen Euro auf den Bund und 0,4 Million Euro auf die Kommunen zukommen. Die Bundesregierung betont, der Gesetzentwurf stelle einen alternativlosen Zwischenschritt dar.
Die Aussetzung der Sanktionen steht in direktem Zusammenhang mit der baldigen Einführung des Bürgergeldes, das Hartz IV in Zukunft ersetzen soll. Voraussichtlich soll das Bürgergeld höher ausfallen, Sanktionen sollen dessen Bezieher:innen weiterhin drohen. Die Mitwirkungspflicht und Reaktionen auf Verstöße sollen aber neu geregelt werden.
Bevor es in Kraft tritt muss der Bundestag dem aktuellen Sanktionsmoratorium noch zustimmen. Der Beschluss könnte dann zum Sommer greifen.
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