Gesetze gegen „Kinderpornografie“: Überfällige Korrektur
Marco Buschmanns Entschärfung der Strafbarkeit ist wegen vieler Bagatellfälle richtig. Zusätzlich wären Kurse für mehr Medienkompetenz hilfreich.
K inderschutz ist ein tückisches Feld in der Politik. Mit mehr und höheren Strafen für Täter:innen lassen sich zunächst Pluspunkte bei der Wahlbevölkerung sammeln, die zudem kaum etwas kosten. So geschehen 2021, als die Öffentlichkeit nach der Aufdeckung mehrerer großer Kindesmissbrauchsnetzwerke Taten forderte. Die Große Koalition erhöhte das Strafmaß für Missbrauchstaten kräftig und erklärte den Umgang mit Missbrauchsabbildungen zur Straftat: Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, alles muss vor Gericht, keine Ausnahmen. Die Resonanz war positiv – auch wenn Strafrechtsexpert:innen vor einer Flut an Verfahren warnten.
Zwei Jahre später regiert eine andere Koalition – und der FDP-Justizminister will Teile der Strafrechtsreform wieder rückgängig machen. Will Marco Buschmann sich damit vor allem billig profilieren? Nein, diese Korrektur ist überfällig, denn nun zeigt sich: Kinderschutz ist im Detail komplizierter. Die Flut ist tatsächlich bei den Gerichten angekommen. Das Problem ist nicht der erhöhte Strafrahmen für Missbrauchstäter nach Paragraf 176; diese Entscheidung war richtig. Doch bei der sogenannten Kinderpornografie nach Paragraf 184b produzierte die gut gemeinte Reform unbeabsichtigte Effekte.
Vor allem Bagatellfälle verstopfen die Gerichte: Wenn sich die 13-jährige Lena und ihr Freund Deniz „Sexting“-Nachrichten mit Nacktfotos schicken, die in den Gruppenchat der Klasse 7b geraten und eine besorgte Mutter die auf dem Smartphone der Tochter entdeckten Funde dem Klassenlehrer weiterleitet, dann sind Gerichte derzeit gezwungen, gegen Lena, Deniz, die Mutter und den Lehrer zu ermitteln, wegen Weiterleitung und Besitzes von Missbrauchsabbildungen.
Dieser Unsinn muss aufhören. Eine Bagatellklausel zu erarbeiten, wie Buschmann plant, ist dabei sicher hilfreich. Was dem Kinderschutz zusätzlich helfen würde, aber Geld kostet, wären flächendeckende Schüler- und Elternkurse in Medienkompetenz. Damit in der Klasse 7b verstanden wird, dass nackte Körper, die im Netz kursieren, echten Menschen gehören, die damit echte Probleme bekommen können.
Mit reinem Gewissen wissen
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Koalitionsverhandlungen
Der SPD scheint zu dämmern: Sie ist auf Merz reingefallen
Parkinson durch Pestizide
Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern
Iranische Aktivistin über Asyl
„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“
Von Frankreich lernen
Wie man Rechtsextreme stoppt
Anlegen nach dem Crash
Ruhe bewahren oder umschichten
Verkehrsminister wollen Kostensenkung
Luxusgut Führerschein