Gesetz gegen Abtreibungsgegner: Gegen Scham und Schuldgefühle
Der Bundestag hat beschlossen, dass sogenannte Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen künftig strafbar sind. Paragraf 218 wurde nicht gestrichen.
Schwangere, denen auf dem Weg zu Beratungsstellen Bilder mit zerstückelten Föten entgegengehalten werden oder die Spaliere lautstark betender Personen passieren müssen: Das soll es künftig nicht mehr geben. Am Freitag hat der Bundestag ein Verbot dieser sogenannten Gehsteigbelästigungen beschlossen.
In einem Bereich von 100 Metern um gynäkologische Praxen und Beratungsstellen ist es AbtreibungsgegnerInnen künftig untersagt, Schwangere dabei zu beeinträchtigen, die Beratung wahrzunehmen, diese absichtlich zu erschweren oder ihnen „durch Ansprechen wissentlich die eigene Meinung aufzudrängen“, heißt es in dem Gesetz. Auch Inhalte, die auf „unmittelbare emotionale Reaktionen von Furcht, Ekel, Scham oder Schuldgefühle“ zielen, dürfen nicht mehr gezeigt werden. Passiert das doch, kann es mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Während Union und AfD im Plenum behaupteten, das Problem werde von den Ampelfraktionen „erfunden“, sagte Denise Loop (Grüne): „Der Spießrutenlauf von Schwangeren hat ein Ende.“ Man stärke Schwangere in ihrer selbstbestimmten Entscheidung über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch. Carmen Wegge (SPD) sagte: „Wir machen mit diesem Gesetz etwas, das selbstverständlich sein sollte: Wir stehen an der Seite von Frauen in diesem Land.“
Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund begrüßte den „bundeseinheitlichen Schutz“: Bislang habe enorme Rechtsunsicherheit geherrscht, da Behörden und Gerichte der Länder uneinheitliche Regelungen getroffen hätten. „Zum ersten Mal gibt es nun einen einheitlichen präventiven Schutz über Schutzzonen, zudem repressiven Schutz über das Ordnungswidrigkeitenrecht.“
Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.
Paragraf 218 noch nicht gestrichen
Der Berufsverband der Frauenärzte erklärte, viele seiner rund 15.000 Mitglieder berichteten immer wieder über Anfeindungen. Man fürchte, dass die beschlossenen Sanktionen „nicht ausreichen“: Praxen seien nicht nur von analogen, sondern auch „von massiven digitalen Belästigungen betroffen“. Sogenannte LebensschützerInnen würden nicht nur auf dem Gehsteig, sondern auch per Brief, E-Mail und Anzeige die Beratungsstellen und Praxen belästigen.
Gehsteigbelästigungen zu verbieten, ist eines von mehreren Vorhaben der Ampelkoalition, um reproduktive Rechte zu verbessern. Diese ermöglichen es, selbstbestimmt über den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden. Zu Beginn der Legislatur hatte die Ampel den Paragrafen 219a gekippt, der es Ärzt*innen verboten hatte, auf ihren Webseiten über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Zudem wurde das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, das es trans, inter und nonbinären Personen erleichtert, den eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen.
Offen ist, ob in dieser Legislatur noch ein Vorstoß kommt, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der verbietet Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland und stellt sie nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission war im April zu dem Schluss gekommen, dass diese Regelung aus völker-, verfassungs- und europarechtlicher Perspektive „nicht haltbar“ sei. Sie empfiehlt die Legalisierung von Abbrüchen mindestens in den ersten drei Monaten.
Von Seiten der Regierung ist bisher nichts in diese Richtung passiert. Und das, obwohl sowohl SPD als auch Grüne eine Legalisierung in ihren Wahlprogrammen versprochen hatten. Die SPD-Fraktion hingegen hat kürzlich ein Positionspapier beschlossen, das auf die Streichung des Paragrafen zielt, und kündigte an, mit der FDP-Fraktion ins Gespräch gehen zu wollen. Je nach Ergebnis wäre eine parlamentarische Initiative möglich.
Auch die Gruppe der Linken fordert ein Ende des Abtreibungsverbots. Zwar begrüßte deren Abgeordnete Gökay Akbulut das Verbot der Gehsteigbelästigungen – das viel größere Problem aber sei der Paragraf 218: „Es kann nicht sein, dass der kleinste Koalitionspartner FDP sowohl Grüne als auch SPD vor sich hertreibt“, sagte Akbulut. Die Gesellschaft sei viel weiter, eine Mehrheit habe sich für die Legalisierung ausgesprochen. Schwangerschaftsabbrüche gehörten zu einer guten Gesundheitsversorgung. „Der Paragraf 218 muss in dieser Legislatur endlich gestrichen werden.“
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links
Wahlverhalten junger Menschen
Misstrauensvotum gegen die Alten
Polarisierung im Wahlkampf
„Gut“ und „böse“ sind frei erfunden
Donald Trump zu Ukraine
Trump bezeichnet Selenskyj als Diktator
Streit um tote Geiseln in Israel
Alle haben versagt
Berlinale-Rückblick
Verleugnung der Gegenwart