Geschlechtergerechte Sprache: Da sitzt er, der Bundeskanzler!
Gesetze sollen geschlechtergerecht formuliert werden. Aber es gibt Ausnahmen. Als beste Lösung wird die geschlechtsneutrale Formulierung gesehen.
Der Bund will in den Gesetzen die Existenz von Frauen nicht unterschlagen, tut sich aber schwer mit einer eindeutigen Linie. Denn sprachliche Gleichbehandlung dürfe „nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder der Klarheit gehen“, so das Justizministerium, welches für die Rechtssprache zuständig ist.
Am Dienstag hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Frauen nicht verhindern können, in Bankformularen als „Kunde“ angesprochen zu werden. Dies sei ein „generisches Maskulinum“, bei dem Frauen mitgemeint sind. Die Richter verwiesen auf den Gesetzgeber. Auch in Gesetzen werde das generische Maskulinum verwendet, es heiße etwa „Käufer“ oder „Schuldner“. Von einer Bank könne nicht erwartet werden, dass sie geschlechtergerechter formuliert.
Nun hat sich der Bund im Gleichstellungsgesetz durchaus selbst in die Pflicht genommen. Gesetze des Bundes „sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen“. Aber das ist nur eine Soll-Vorschrift. Im Bundesjustizministerium werden alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung vorab geprüft. Um eine einheitliche Linie zu gewährleisten, hat das Ministerium ein „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ zusammengestellt, das auch auf sprachliche Gleichbehandlung eingeht.
Dort wird zunächst betont, dass auch das generische Maskulinum Frauen erfasst. Allerdings könne „die Häufung maskuliner Personenbezeichnungen den Eindruck erwecken, Frauen würden übersehen oder nur mitgemeint“. Ziel der sprachlichen Gleichbehandlung in Gesetzen sei es dagegen „Frauen direkt anzusprechen und als gleichermaßen Betroffene sichtbar zu machen“.
Beste Lösung: geschlechtsneutral
Dieses Ziel müsse aber immer dann zurückstehen, wenn es nicht nur um Männer und Frauen, sondern auch um juristische Personen geht, zum Beispiel Unternehmen. Dann könne auch das klassische „generische Maskulinium“ verwendet werden. Deshalb ist in Gesetzen so oft vom „Mieter“ und „Darlehensgeber“ die Rede.
Wenn es aber wirklich nur um natürliche Personen gehe, zum Beispiel bei Soldaten und Soldatinnen, dann solle tatsächlich auf neutrale Sprache geachtet werden. Als beste Lösung plädiert das Handbuch für die Verwendung von geschlechtsneutralen Wörtern, zum Beispiel „Vertrauensperson“ statt „Vertrauensmann“. Auch „kreative Umschreibungen“ werden empfohlen, etwa „ärztlicher Rat“ statt „Rat eines Arztes“.
Ungern gesehen sind Paarformen wie „Beamtinnen und Beamte“, weil sie umständlich seien. Nicht erlaubt ist das Binnen-I, wie bei JournalistInnen.
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