Gerichtsurteil zu „Innerstädtischer Tod“: Kunstfreiheit wiegt schwerer
Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters wird nicht verboten. Geklagt hatte ein bekannter Berliner Galerist.
Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters wird nicht verboten. Der Berliner Galerist Johann König, der sich in einer Figur des Romans wiedererkannt haben will, hatte darauf geklagt. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
Damit bleibt der Roman frei verkäuflich. Gegen diese Entscheidung kann allerdings noch sofortige Beschwerde eingelegt werden. Ob die Kläger es tun werden, blieb vorerst unklar.
Der Fall hat die Feuilletons in den vergangenen Tagen ausgiebig beschäftigt. Eine der Figuren des Romans ist der fiktive Galerist Konrad Raspe, gegen den in dem Buch MeToo-Vorwürfe erhoben werden.
Das Gericht geht, Beobachtern des Prozesses zufolge, zwar davon aus, dass Johann und Lena König aufgrund der Übereinstimmungen zwischen ihnen und den fiktiven Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe jedenfalls für einen Teil des Leserkreises erkennbar sind. Allein dies, so die Hamburger Juristen, reiche indes für die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus. Das Gericht musste eine Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Antragsteller und der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit vornehmen. Sie fiel zugunsten der Kunstfreiheit aus.
Im Hintergrund der Entscheidung steht, dass der Roman zwar auf reale Vorbilder rekurriert, dies dann aber als Grundlage für eine fiktionale Darstellung besonderer gesellschaftlicher Problemfragen nutze.
Tatsächlich ist Konrad Raspe in dem Roman nur eine Figur von vielen. Konzeptionell wichtiger ist, dass Christoph Peters das Personal und teilweise auch die Handlung aus Wolfgang Koeppens Roman „Tod in Rom“ mit der Berliner Gegenwart zusammenbringt. So gibt es die Figur eines alterndes AfD-Funktionärs, der Preußens Klassizismus nachtrauert. Überzeugend tippt Christoph Peters dabei neorechte Narrative an.
Ein Verbot des Romans hätte schwerwiegende Folgen für das Schreiben aktueller politischer Romane insgesamt gehabt. Jede Anspielung auf reale Hintergründe hätte möglicherweise Verbotsprozesse durch Personen, die sich ungünstig porträtiert wähnen, nach sich gezogen. Insofern ist die Entscheidung des Gerichts sehr zu begrüßen.
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