Gerichtsurteil zu Ehebruch in Südkorea: Fremdgehen ist jetzt Privatsache
In Südkorea galt Ehebruch bisher als Verbrechen. Im Extremfall drohte sogar Gefängnis. Damit ist nach 62 Jahren Schluss, entschied das Verfassungsgericht.
SEOUL dpa | Südkorea ist noch stark von konfuzianistischen Traditionen geprägt – doch nach 62 Jahren wird Ehebruch künftig nicht mehr als Verbrechen geahndet. Das Verfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die zuletzt umstrittene Gesetzesregelung zum Verbot des Ehebruchs verfassungswidrig ist. Sieben von neun Richtern votierten für die Abschaffung des Ehebruchsparagraphen, wie eine Sprecherin des Gerichts in Seoul sagte.
Eheliche Treulosigkeit konnte bisher im Höchstfall mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Etwa 5.400 Südkoreaner, die seit 2008 wegen des Vorwurfs des Ehebruchs angeklagt oder verurteilt wurden, können nach Angaben der Sprecherin jetzt damit rechnen, dass ihr Fall zu den Akten gelegt oder neu aufgerollt wird. Nur eine kleiner Teil der Betroffenen kam tatsächlich in Haft.
Die Ansichten der Richter spiegeln die seit Jahren geführte Diskussion in dem wirtschaftlichen Tigerstaat um die Abschaffung des Verbots. Fünf der Richter waren der Meinung, dass „der Paragraf die Freiheit des Einzelnen, seinen Sexualpartner zu wählen, und das Recht auf Privatsphäre verletzt“. Die Regelung sei nicht mehr zeitgemäß. Zwei weitere Richter schlossen sich nach Berichten südkoreanischer Medien dieser Meinung an.
Zwei Richter widersprachen: Das Gesetz sei nötig, um die Sexualmoral aufrechtzuerhalten und die Institution der Ehe zu schützen. Zwischen 1990 und 2008 hatte das Verfassungsgericht bei vier Abstimmungen noch für den Erhalt des Gesetzes entschieden.
Etwa 53.000 Südkoreaner wurden seit dem Inkrafttreten des Gesetzesparagrafen 1.953 wegen Ehebruchs angeklagt. Südkorea war bisher neben Nordkorea und Taiwan nur noch eines von drei asiatischen Ländern, die Ehebruch unter Strafe stellten, wie die südkoreanische Nachrichtenagentur Yonhap berichtete.
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