Gerichtssache Strauss-Kahn: Mehr Mensch als Schwein
Dominique Strauss-Kahn hat halb gewonnen: Das Buch seiner Ex-Geliebten kann er nicht verbieten, aber eine Gegendarstellung hat er durchgesetzt.
Paris taz | Dominique Strauss-Kahn (DSK) hat sich vor Gericht beschwert: Gewisse Verleger und Publikationen kennen keine Grenzen mehr, wenn es um Geld gehe. Der prominente Kläger wollte ein Exempel statuieren, das ist ihm nun nur zur Hälfte gelungen.
Das Pariser Gericht wollte nicht so weit gehen, die Intimbeichte seiner Ex-Mätresse Marcela Iacub zu verbieten. Doch allen Exemplaren, die jetzt in den Buchhandel kommen, muss eine Gegendarstellung beigelegt werden. Die Autorin und ihr Verlag müssen DSK zudem wegen unzulässiger Verletzung der Privatsphäre 50.000 Euro an Wiedergutmachung bezahlen.
Zu 25.000 Euro Entschädigung ist das Magazin Le Nouvel Observateur verurteilt worden, das mit Auszügen aus dem Skandalbuch einen mächtigen Medienwirbel um DSK und um das Vorgehen der Autorin ausgelöst hatte. Diese hat im Nachhinein eingeräumt, dass ihre Liaison von Beginn dazu diente, das Buch zu schreiben.
Wo bleibt die Moral
In einer privaten E-Mail hatte sich für diese, angeblich von anderen ersonnene Hinterlist bei DSK halbwegs entschuldigt: „Ich sollte dir vormachen, dass ich verrückt nach dir wäre.“ Was in Form eines richterlichen Tadels eher selten ist: Nouvel Observateur muss auf der Umschlagseite eine „Berichtigung“ publizieren.
Ein anderes Thema ist die Empörung von DSK, der von Iacub als „halb Mann, halb Schwein“ beschrieben wird: „Wo bleibt da die Moral?“, entrüstete er sich beim Verlassen der Gerichtsverhandlung am Dienstag. Offen bleibt nach dem Präzedenzurteil, ob gerade er qualifiziert ist, den Medien Lektionen zu erteilen.
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