Gerichtshof zum Fall Deniz Yücel: Türkei soll Stellungnahme abgeben
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei aufgefordert, Stellung zum Fall Yücel zu beziehen. Auch Deutschland könne sich äußern.
Yücel hatte Anfang April beim EGMR Beschwerde gegen seine Inhaftierung eingelegt. Die Stellungnahme der türkischen Regierung sei eine wesentliche Voraussetzung für eine Entscheidung des Gerichtes. Für die Abgabe der Stellungnahme habe das Gericht der türkischen Regierung eine Frist bis einschließlich 23. Oktober gesetzt. Dem Schreiben des EGMR zufolge hat der Gerichtshof auch bei der Bundesregierung angefragt, ob diese in Anbetracht der deutschen Staatsbürgerschaft Yücels eine Stellungnahme abgeben wolle.
Nach Eingang der Stellungnahme aus Ankara können Yücels Anwälte in einer eigenen Stellungnahme darauf reagieren. Anschließend kann der Fall vor dem EGMR verhandelt werden. Yücel hatte am 6. April Beschwerde vor dem EGMR gegen seine Inhaftierung eingelegt.
Yücel sitzt seit Mitte Februar in Istanbul in Haft. Dem deutsch-türkischen Journalisten werden wegen seiner Artikel zum Kurdenkonflikt und dem gescheiterten Militärputsch im vergangenen Juli „Terrorpropaganda“ und „Volksverhetzung“ vorgeworfen. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan beschuldigte den Welt-Korrespondenten zudem, ein deutscher Spion zu sein.
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