Gericht zu mutmaßlichem Paris-Terrorist: 20 Jahre Haft für Schießerei
Salah Abdeslam soll zur IS-Zelle gehören, die die Anschläge in Paris im November 2015 verübte. Schuldig gesprochen wurde er aber wegen einer Schießerei.
Schuldig gesprochen wurde der Franzose marokkanischer Abstammung wegen einer Schießerei kurz vor seiner Festnahme in Brüssel im März 2016, bei der drei Polizisten verletzt wurden. Sein mitangeklagter Komplize Sofien Ayari erhielt ebenfalls 20 Jahre Haft. Beide sollen zudem Geldstrafen zahlen.
Abdeslam soll zu einer Terrorzelle der Organisation Islamischer Staat (IS) gehören, die die blutigen Anschläge in Paris im November 2015 und in Brüssel im März 2016 verübte. Dabei kamen in Paris 130 und in Brüssel 32 Menschen ums Leben. Abdeslam sitzt in Frankreich in Untersuchungshaft und war bei der Urteilsverkündung in Brüssel am Montag nicht anwesend. Dies gilt auch für den zweiten Angeklagten Ayari.
Abdeslam soll nach den Pariser Anschlägen nach Belgien geflohen und dort untergetaucht sein. Monatelang wurde nach ihm gefahndet, er galt als Europas meistgesuchter Terrorist. Als er bei einer Razzia in der Brüsseler Gemeinde Forest am 15. März 2016 mit zwei Komplizen aufgespürt wurde, sollen sie auf Polizisten geschossen und drei Beamte verletzt haben. Ein Verdächtiger, der Algerier Mohamed Belkaid, wurde bei dem Feuergefecht getötet.
Ermittlungen zu Paris bis 2019
Die Vorsitzende Richterin schilderte den Fall und die Indizien vor Verkündung des Strafmaßes noch einmal ausführlich. Sie kam danach zu dem Schluss, dass es sich bei der Schießerei um ein terroristisches Attentat gehandelt habe. Die Argumente der Verteidigung, die wegen Verfahrensfehlern auf Straffreiheit plädiert hatte, wies sie zurück.
Abdeslam entkam nach der Schießerei von Forest zunächst, wurde aber wenige Tage später in der Brüsseler Gemeinde Molenbeek gefasst. Das setzte die Terrorzelle damals möglicherweise so unter Druck, dass sie kurz darauf überhastet in Brüssel zuschlug. Dort sprengten sich am 22. März 2016 Selbstmordattentäter am Flughafen und in der U-Bahn in die Luft.
Abdeslam bleibt auch nach dem Brüsseler Urteil in Frankreich in Untersuchungshaft. Die umfangreichen Ermittlungen zu den Pariser Terroranschlägen werden voraussichtlich noch bis 2019 dauern. Er soll dort bei den Attentaten im November 2015 unter anderem ein Kamikaze-Kommando zu einem der Anschlagsorte gebracht haben.
Seine belgische Haftstrafe würde er im Falle einer Verurteilung in Frankreich erst nach der dortigen Strafe antreten. Gegen das Brüsseler Urteil sind zudem Rechtsmittel möglich.
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