Gericht zu drohender Auslieferung: High Court gibt Assange recht
Dem Wikileaks-Gründer droht die Auslieferung an die USA. Das Gericht in London hat nun entschieden, dass Assange dagegen Berufung einlegen darf.
Dass am Montag das Berufungsrecht gestattet wurde und Assange weiter nicht abgeschoben wird, liegt daran, dass Garantien der USA, ob sich Assange bei einem Gerichtsverfahren in den USA auch als Nicht-US-Staatsbürger auf den ersten Verfassungszusatz der US-Konstitution berufen könnte, wo der Schutz der freien Meinungsäußerung garantiert wird, nicht ausreichend waren. Das Gericht hatte auf solche Garantien bestanden, um eine Ausweisung zulassen zu können.
Assange hatte 2010, damals in London lebend, 700.000 geheime Dokumente zu US-Aktivitäten im Irak und in Afghanistan, die er von der einst im US-Sicherheitsapparat mitarbeitenden Chelsea Manning erhalten hatte, veröffentlicht. Ein Video darunter deckte ein Kriegsverbrechen auf, als es den bewussten Beschuss von Zivilist:innen in Bagdad mit US-Hubschraubern zeigte. Die Anschuldigungen gegen Assange, aufgrund der Weitergabe geheimer US-Dokumente und der Spionage angeklagt, könnten in den USA im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 175 Jahren führen. Die juristische Auseinandersetzung zum Fall Assange läuft bereits seit über zehn Jahren.
Die am Montag vor dem Gericht versammelten Assange-Anhänger brachen nach Bekanntwerden des Urteils in Jubel aus. Seine Frau Stella Assange erklärte, dass ihre Familie erleichtert sei. „Jetzt ist der Moment, das Verfahren gegen Assange einzustellen“, forderte sie. Auch Wikileaks-Chef Kristinn Hrafnsson verlangte die Einstellung. Assange muss vornehmlich in der Strafanstalt Belmarsh bleiben. Sein Gesundheitszustand wird von vielen als schlecht beschrieben. Ein australisches Ersuchen, die Strafverfolgung Assanges einzustellen, erhielt von US-Präsident Biden bisher nur eine diplomatische dreiwortige Antwort: „Wir prüfen es.“
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