Gericht verurteilt Palästinenserführung: Ramallah will in Berufung gehen
Die Autonomiebehörde bestreitet die Mitverantwortung für mehrere vergangene Anschläge in Jerusalem. Ein US-Gericht hat sie zu Schadensersatz verurteilt.
NEW YORK/JERUSALEM dpa/afp | Wegen Unterstützung von Terroranschlägen in Israel hat ein US-Gericht die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) und die Palästinensische Autonomiebehörde zu einer Strafe in Millionenhöhe verurteilt. Beide Institutionen hätten zwischen 2002 und 2004 sechs Terroranschläge in Jerusalem unterstützt, bei denen US-Amerikaner ums Leben gekommen seien, urteilte das Gericht laut US-Medien am Montag (Ortszeit). Insgesamt seien bei den Anschlägen 33 Menschen getötet und mehr als 450 verletzt worden.
Bei den sechs Anschlägen handelte es sich unter anderem um Angriffe auf die Hebräische Universität von Jerusalem, auf Cafés, einen Bus sowie auf die jüdische Siedlung French Hill im israelisch besetzten Ostjerusalem. Sie wurden von Mitgliedern der radikalislamischen Hamas und den Fatah-nahen Al-Aksa-Märtyrerbrigaden ausgeführt, von denen einige auf der Gehaltsliste der Palästinenserbehörde beziehungsweise der PLO gestanden haben sollen.
Die Strafe setzte das Gericht auf rund 218 Millionen Dollar (etwa 190 Millionen Euro) fest. Unter einem speziellen Terrorismus-Gesetz in den USA wird sie jedoch auf rund 656 Millionen Dollar verdreifacht.
Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu begrüßte das Urteil. Der Schuldspruch entlarve den kürzlichen Beitritt der Palästinenser zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag als Heuchelei, teilte Netanjahu am Dienstag mit. „Anstatt die notwendigen Schlüsse zu ziehen, gefährdet die Palästinenserbehörde die regionale Stabilität durch ihren heuchlerischen Beitritt zum IStGH, während sie zugleich mit der Terrororganisation Hamas kooperiert.“
Extremismus und Gewalt anprangern
Die Autonomiebehörde und die PLO hingegen zeigten sich enttäuscht über das Urteil und kündigten Berufung an. Laut New York Times gaben sie nicht an, ob sie bereit oder in der Lage seien, die Strafe zu zahlen. Anwälte der Autonomiebehörde hatten in der vergangenen Woche erklärt, diese könne für die „verrückten und furchtbaren“ Anschläge nicht verantwortlich gemacht werden. Die Attentäter hätten auf eigene Faust gehandelt.
Sie beschuldigten die israelische Regierung und israelische Hardliner, das Rechtssystem der USA auszunutzen, um Extremismus zu rechtfertigen und eine Zwei-Staaten-Lösung zu sabotieren. Die Autonomiebehörde werde weiter Extremismus und Gewalt anprangern und sich um eine friedliche Lösung des Konflikts bemühen, hieß es in der Mitteilung weiter.
Geklagt hatten die Nachlassverwalter von elf US-amerikanischen Opfern der Anschläge. Sie gaben der PLO und der Autonomiebehörde eine Mitschuld an den Anschlägen. Unter einem Anti-Terrorismus-Gesetz dürfen sie in den USA klagen, auch wenn der Anschlag im Ausland passiert ist. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Verkehrsvorbild in den USA
Ein Tempolimit ist möglich, zeigt New York City
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich