Gericht über Wahlrecht in Großbritannien: Häftlinge müssen wählen dürfen
Großbritannien muss seinen Häftlingen erlauben, wählen zu gehen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshof von Dienstag hervor.
Bild: dpa
STRASSBURG/LONDON dpa | Großbritannien verletzt mit dem pauschalen Entzug des Wahlrechts die Menschenrechte von Gefängnisinsassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab am Dienstag 1.015 britischen Häftlingen recht, denen bei verschiedenen Wahlen zwischen 2009 und 2011 der Gang an die Urne verweigert worden war.
Forderungen der Häftlinge auf Entschädigung wies das Gericht zurück. Der automatische Entzug des Wahlrechts verstoße gegen das Grundrecht auf freie Wahlen, hieß es in Urteil, gegen das keine Berufung möglich ist.
Eine Überraschung ist die Entscheidung nicht: Schon 2005 hat der EGMR die Briten gerügt, weil Strafgefangene nicht wählen dürfen, auch wenn sie keine schweren Verbrechen begangen haben. Eine Ausnahme gilt nur für Menschen in Untersuchungshaft. Bislang weigert sich London trotz wiederholter Mahnungen und Urteilssprüche, die Straßburger Urteilssprüche umzusetzen.
In Deutschland kann das Wahlrecht durch richterlichen Beschluss aberkannt werden. Dies ist in der Regel nur bei sehr schweren Verbrechen der Fall. Entmündigte Personen dürfen ebenfalls nicht wählen. Der Entzug des Wahlrechts stellt in jedem Fall einen Ausnahmefall dar.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert