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Gericht in GroßbritannienIS-Anhängerin darf nicht zurück

Shamima Begum will nach Großbritannien reisen, um gegen die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft vorzugehen. Das darf sie nicht, heißt es nun.

Sorgte bereits 2015 für Aufsehen – Die damals 15-Jährige Shamima Begum Foto: Laura Lean/afp

London afp | Der Oberste Gerichtshof in London hat den Antrag einer britischen IS-Anhängerin auf eine Rückkehr in ihre Heimat zurückgewiesen. Die fünf Richter des Supreme Court entschieden am Freitag einstimmig, dass Shamima Begum nicht nach Großbritannien kommen dürfe, um juristisch gegen die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft vorzugehen.

Sie begründeten das Urteil mit Sicherheitsbedenken. Eine Rückkehr der 21-Jährigen sei erst möglich, wenn gewährleistet sei, dass die öffentliche Sicherheit dadurch nicht gefährdet werde.

Begum hatte 2015 Schlagzeilen gemacht, als sie als 15-Jährige gemeinsam mit zwei Schulfreundinnen gegen den Willen ihrer Familie nach Syrien ausreiste, um sich der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.

Vor zwei Jahren entzog die britische Regierung der heute 21-Jährigen aus Sicherheitsgründen die Staatsangehörigkeit. Begums kurz darauf in einem Flüchtlingslager in Syrien geborenes Baby starb nach wenigen Wochen.

Der Fall spaltet die britische Öffentlichkeit. Begum hatte darum gebeten, nach Großbritannien zurückkehren zu dürfen, zeigte in Interviews aber keine Reue für Anschläge des IS.

Die britische Regierung befürwortete das Urteil vom Freitag. Die Entscheidung, britischen Staatsbürgern ihren Pass zu entziehen, werde nicht leichtfertig getroffen, sagte ein Sprecher von Premierminister Boris Johnson. Die Sicherheit der Briten stehe aber an erster Stelle.

Menschenrechtsgruppen kritisierten die Entscheidung des Gerichts und sprachen von einem „gefährlichen Präzedenzfall“. Sie verlangen, dass Begum die Rückkehr nach Großbritannien erlaubt wird, damit sie dort einen fairen Prozess erhält.

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10 Kommentare

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  • Nein, das ist ist möglich, weil Frau Begum Doppelstaatlerin war, UK/Bangladesch. Durch den Entzug der britischen Staatsbürgerschaft ist sie nicht Staatenlos geworden.

    Frankreich macht sowas.

    "Frankreich durfte einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge fünf im Zusammenhang mit Terrorismus verurteilten Männern die französische Staatsbürgerschaft entziehen.

    Da alle Betroffenen eine zweite Staatsangehörigkeit besessen hätten, seien sie durch die Entscheidung Frankreichs nicht der Staatenlosigkeit ausgesetzt gewesen, erklärte der Gerichtshof am Donnerstag."

    www.rnd.de/politik...BTWI7WK3V36OE.html

    • @Sven Günther:

      Danke sehr.

      Schade, dass diese Information nicht im Artikel steht.

    • @Sven Günther:

      Genial! So ist das Problem aus der Welt geschafft.. Am besten sollen sich Bangladeshi Institutionen um alle IS Anhänger aus Europa kümmern, so müssen wir keine Verantwortung übernehmen und können beruhigt dabei zusehen wie sich noch mehr Menschen unbeobachtet radikalisieren.

    • @Sven Günther:

      @*Sabine*

      Gerade noch eingefallen, Spanien und die Schweiz machen das auf jeden Fall auch. Da war ich letztes Jahr in der Schweiz, da ging es um einen jungen Mann der auch für den IS gekämpft hatte, schweizer und spanische Papiere hatte, die Schweizer ihn eigentlich ausbürgern wollten, aber die Spanier schneller waren.

      www.srf.ch/news/sc...er-als-die-schweiz

  • Ich nehme an, das ist nur möglich, weil Großbritannien die EU verlassen hat.

    Davon abgesehen finde ich es gut, denn sie hat sich ja für den Islamischen Staat entschieden, dann ist die Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates, in dem Fall Großbritannien, aus meiner Sicht, folgerichtig. Dass der Islamische Staat zur Zeit nur noch eingeschränkt besteht, ist nicht das Problem Großbritanniens oder anderer westlicher Länder sondern das Problem der "Bürger" des Islamischen Staates.



    (Ich weiß, dass der IS nicht als "Staat" anerkannt wird/wurde, aber das ändert nichts daran, dass er über "Bürger" verfügt.)

  • ein normaler, politischer geschäftsvorgang ...

    ein anwalt der familie wird für die mandantin vor dem eugh klage einreichen.

    der eugh wird entscheiden, daß 'die krone' zumindest eine schriftliche anhörung führen muß. auch in territorialer abwesenheit.

    der britische verteidiger bekommt von 'der krone' notwendige reiseauslagen erstattet, wie auch erhöhte kosten für einen korrespondenzanwalt im ausland.

  • Was hier gar nicht steht: Hat sie beim IS Gewalttaten begangen? Falls nein, sollte man evtl. überlegen, ihr nicht eine zweite chance zu geben. Entscheidungen, die man mit 15 Jahren trifft, müssen nicht unbedingt wohl bedacht sein.

    • @Bunte Kuh:

      Eine 15-Jährige derart hart zu bestrafen, fand ich zunächst auch vollkommen unangemessen, in dem Alter ist man doch leicht beeinflussbar und trifft unkluge Entscheidungen.



      Sie hat aber offenbar auch vier Jahre später keinerlei Reue gezeigt und sich weiterhin zum IS bekannt und lediglich den Wunsch nach Sicherheit für ihr Kind als Grund in GB Leben zu wollen angegeben. Damit kann ich die Entscheidung dann doch nachvollziehen, sie würde die Ideologie weiterhin propagieren. Auch den geflüchteten Opfern des IS gegenüber fände ich es nicht zumutbar, die Dame im Asyl wieder treffen zu müssen

    • @Bunte Kuh:

      Hat sie beim IS Gewalttaten begangen?

      Frau Begums Wege und Taten während dieser Jahre müssten möglichst präzise rekonstruiert werden, mit möglicherweise Tausenden von Zeugenaussagen. Opfer, soweit sie überlebt haben, müssten befragt werden. Das ist nur vor Ort in Syrien oder den Nachbarländern möglich.

      Ansonsten - die Dame hat sich dem Islamischen Staat angeschlossen und damit ihre nationale Präferenz längst bekundet.

    • @Bunte Kuh:

      Entscheidungen, die man mit 15 Jahren trifft, müssen nicht unbedingt wohl bedacht sein.

      Das ist mit 16 natürlich nicht mehr gültig. Denn ab 16 darf man in Deutschland bei diversen Landtags- und Kommunal Wahlen abstimmen.