Gericht entscheidet für Umweltverbände: Tesla darf nicht weiter holzen
Seit Dienstag ruhen die Baumfällarbeiten an der Tesla-Baustelle in Brandenburg. Am Donnerstag beschließt das Oberverwaltungsgericht: Die Rodung geht nicht weiter.
Nabu und Grüne Liga hatten am Montag ihren Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht und darauf verwiesen, dass die auf dem Gelände lebende streng geschützte Schlingnatter sowie die Zauneidechse durch die Abholzung gefährdet seien. Diese befänden sich bereits in ihren Winterquartieren. Daraufhin mussten die Rodungen unterbrochen werden. Das Verwaltungsgericht erklärte dann, die Hauptpopulation beider Arten liege außerhalb des betroffenen Gebiets. Zudem seien ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Zauneidechsen und Schlingnattern getroffen worden. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesamt für Umwelt sei nicht zu beanstanden.
Am Montag vor einer Woche war vom Landesamt für Umwelt genehmigt worden, dass Tesla für den Bau seiner Fabrik weiter Wald fällen darf. Bei einer ersten Rodung Anfang des Jahres war bereits eine Fläche von 92 Hektar abgeholzt worden.
Tesla will in Brandenburg jährlich rund 500.000 Wagen der kompakten Fahrzeuge Model 3 und Model Y fertigen. Bisher baut das Unternehmen mithilfe vorläufiger Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
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