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Gericht bekräftigt GutachtenregelungNamensänderung von Transgender

Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt die Regelung, nach der Transsexuelle ihren Namen nur mit zwei Gutachten ändern können.

Geschlechteridentitäten und Sexualitäten sind keine Krankheiten – in Sao Paulo wird gegen Homophobie demonstriert Foto: dpa

Karlsruhe afp | Transsexuelle können ihren Namen nicht eigenständig ändern. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss bekräftigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die gesetzliche Regelung, wonach hierfür zwei Sachverständigengutachten notwendig sind. Es betonte aber, dass die Gutachter Transsexualität nicht als psychische Krankheit begreifen und versuchen dürfen, Betroffene einer „Behandlung“ zuzuführen.

Der beschwerdeführende Mensch wollte festgestellt wissen, dass er weiblich ist und entsprechend seinen männlichen in einen weiblichen Namen ändern. Laut Transsexuellengesetz sind hierfür zwei Sachverständigengutachten erforderlich. Ohne Gutachten lehnte das zuständige Amtsgericht daher eine Namensänderung ab.

Der beschwerdeführende Mensch meinte, die Pflicht zur Begutachtung verletze sein Persönlichkeitsrecht. Transsexualität werde letztlich wie eine Krankheit behandelt, und Betroffene sollten durch die Gutachter zu einer „Behandlung“ geführt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 bestätigt, dass der Gesetzgeber eine Namensänderung an unabhängige Sachverständigengutachten knüpfen darf. Den Vorwurf, damit werde Transsexualität wie eine Krankheit oder eine psychische Störung behandelt, wiesen die Karlsruher Richter nun deutlich zurück.

Nach den gesetzlichen Vorgaben beziehe sich die gutachterliche Prüfung allein auf Fragen, die für die Geschlechts- und Namensänderung von Bedeutung sind. Ausdrücklich dürfe danach „das Gutachterverfahren nicht dazu genutzt werden, die Betroffenen zu einer therapeutischen Behandlung ihrer (als vermeintliche Krankheit begriffenen) Transsexualität hinzuführen“.

Wenn dies möglicherweise nicht immer so gehandhabt werde, ändere das an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung selbst nichts. Der beschwerdeführende Mensch habe sich bislang keiner Begutachtung unterzogen und könne schon deshalb nicht durch ein Gutachten in seinen Rechten verletzt sein.

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7 Kommentare

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  • Ohne Gutachten könnte jeder einfach so zum Standesamt rennen, und mit dem Verweis auf sein/ihr Transgender immer wieder den Namen ändern.

     

    Der Name einer Person ist der wichtigste sichtbare Teil der Identität und den kann man sich nicht einfach aussuchen. Da erscheint es sinnvoll, wenn der Staat darauf besteht, das die Begründungen für einen Idenitätswechsel nachgewiesen werden.

    Die staatliche Sichtweise ist wie bei einer Heirat.

    • @Sonntagssegler:

      Die Identität ist veränderbar. Kommt von Identifikation. Heute identifiziere ich mich mit Burt Reynolds, in zwei Jahren ist es dann Lee Majors.

       

      Das Geschlecht in seiner Ganzheit ist NICHT veränderbar. Hat sich die neuronale Struktur einmal männlich entwickelt bin und bleibe ich ein Mann, egal wie weiblich der Körper und das Genital aussehen mögen. Aber es ist verständlich daß man als Mann mit optischem Geburtsfehler diesen Fehler korrigieren will damit die Optik mit der inneren neuralen Körperlandkarte übereinstimmt. Bei TS geht es nur um den Körper und nicht um Gender und irgendwelche Rollen.

  • Nachtrag: Ich bin kein Transmensch, Transmann oder sonstwie eine künstlich von TG kreierte dritte Geschlechtsidentität. Ich BIN ein Mann mit transsexueller Vergangenheit. Ich begrüße das Urteil, denn das TSG ist für Transsexuelle gedacht und nicht für Transgender oder Transmenschen. Ich mußte niemandem was beweisen da ich BIN und nicht so tue als ob nur weil mir scheinbar irgendwelche Rollenerwartungen nicht passen würden. Im Gegenteil ich lebe mit aller Konsequenz mein Mann-SEIN, auch die unangenehmen Seiten gehören dazu. Das Leben ist kein Wunschkonzert. Davon ab daß mir das Geschrei um Rollenerwartungen eh immer piepeschnurz war. Ich mag Blumen, ich nähe gerne, kümmere mich um den Haushalt, ich heule leicht, bin sprachbegabt und hasse Mathe, bin aber auch gerne in meiner Werkstatt, schraube viel, gehe einem eher "männlichen" Beruf nach und liebe Technik. Also was soll das ganze Geheule um Rollenerwartungen?

     

    Klar, wer kein Mann ist, versucht mit aller Macht zu beweisen daß er einer sei und daher kommt auch das Gefühl der TG daß sie sich vor Gutachtern und Co. beweisen müßten. Was sagt uns das? Transgender sind keine Männer oder Frauen sondern irgendetwas Drittes. Ist ja nicht weiter schlimm, nur hört endlich auf uns TS das Geschlecht absprechen zu wollen nur weil ihr es selber nicht seid. Nochmal, das TSG gehört uns und nicht euch.

  • Warum wird hier Transsexualität mit Transgender vermischt? Transsexualität ist angeboren. Das Geschlechtswissen und damit die neuronale Gehirnstruktur ist angeboren. Einen transsexuellen Hintergrund sucht sich NIEMAND aus! Transsexuelle Menschen SIND Männer resp. Frauen, lediglich die Geschlechtsoptik ist falsch.

    Transgender hingegen ist eine Rollenproblematik, schlichter Lifestyle. Bei denen geht es nur um ein "Leben wie". Bei TS geht es um das "sein". Wer wirklich TS ist, der geht den Weg mit allen Konsequenzen, Rosinenrauspickerei wie es Transgender machen gibt es bei Transsexuellen nicht.

     

    Hier hat ein Transgender geklagt und keine Transsexuelle. TS klagen wegen derlei Kinkerlitzchen nicht, da sie eh die OP etc. für sich wollen. Hört endlich auf uns TS vereinnahmen zu wollen! Kämpft um eure eigenen Rechte, eine eigene Diagnose und ein eigenes Gesetz! Das TSG wurde 1980 von Transsexuellen erkämpft, da gab es noch keine TG-Bewegung in Deutschland! Laßt die Finger von UNSEREN Gesetzen und kämpft unter eurem Namen und nicht unter dem Namen der Transsexualität!

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...in welcher Zeit leben wir eigentlich? Wieso darf sich Mensch seinen eigenen Namen nicht einfach selber aussuchen?

    Welchen Sinn macht ein Gutachterverfahren zur Namensänderung?

  • 9G
    96208 (Profil gelöscht)

    Es.gibt.keine.transsexualität.

    Es.heisst.TransGENDER.

  • Und damit bestätigt das BVerG mal wieder das Vorurteil, dass Transmenschen nicht 'wirklich' sind und deshalb ihr Geschlecht irgendwem beweisen müssten. Wäre ja auch wirklich schrecklich die geschlechtliche Selbstbestimmung