Gericht bekräftigt Gutachtenregelung: Namensänderung von Transgender
Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt die Regelung, nach der Transsexuelle ihren Namen nur mit zwei Gutachten ändern können.

Der beschwerdeführende Mensch wollte festgestellt wissen, dass er weiblich ist und entsprechend seinen männlichen in einen weiblichen Namen ändern. Laut Transsexuellengesetz sind hierfür zwei Sachverständigengutachten erforderlich. Ohne Gutachten lehnte das zuständige Amtsgericht daher eine Namensänderung ab.
Der beschwerdeführende Mensch meinte, die Pflicht zur Begutachtung verletze sein Persönlichkeitsrecht. Transsexualität werde letztlich wie eine Krankheit behandelt, und Betroffene sollten durch die Gutachter zu einer „Behandlung“ geführt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 bestätigt, dass der Gesetzgeber eine Namensänderung an unabhängige Sachverständigengutachten knüpfen darf. Den Vorwurf, damit werde Transsexualität wie eine Krankheit oder eine psychische Störung behandelt, wiesen die Karlsruher Richter nun deutlich zurück.
Nach den gesetzlichen Vorgaben beziehe sich die gutachterliche Prüfung allein auf Fragen, die für die Geschlechts- und Namensänderung von Bedeutung sind. Ausdrücklich dürfe danach „das Gutachterverfahren nicht dazu genutzt werden, die Betroffenen zu einer therapeutischen Behandlung ihrer (als vermeintliche Krankheit begriffenen) Transsexualität hinzuführen“.
Wenn dies möglicherweise nicht immer so gehandhabt werde, ändere das an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung selbst nichts. Der beschwerdeführende Mensch habe sich bislang keiner Begutachtung unterzogen und könne schon deshalb nicht durch ein Gutachten in seinen Rechten verletzt sein.
🏳️⚧️ SHANTAY. YOU PAY. 🏳️🌈
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Jan van Aken
„Keine Solidarität mit Hungermördern“
Zugunglück und Starkregen
Das neue Normal
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche
Im Klassenkampfmodus
Zahlen der Jobcenter
Keine Belege für eine große Bürgergeld-Mafia
Rechtsextremist Horst Mahler gestorben
Ein deutsches Leben
Jeanswerbung mit Sydney Sweeney
White Supremacy Sells