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Geplantes Protestcamp gegen RheinmetallRichter kippen Verbot der Kölner Polizei

Das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ darf doch seine Zelte am Fuße des Fernsehturms der Domstadt aufschlagen. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Ein Kampfpanzer vom Typ Panther KF51 steht auf dem Gelände vom Rheinmetall-Werk im niedersächsischen Unterlüß Foto: Michael Matthey/dpa

epd/dpa | Ein Protestcamp des Bündnisses „Rheinmetall entwaffnen“ darf nach einer Gerichtsentscheidung stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Münster kippte mit seiner Entscheidung am Samstag das Verbot der Polizei Köln. Das Verbot sei rechtswidrig, weil es die Versammlungsfreiheit verletze, erklärte das Gericht. (Az: 15 B 925/25) Das Protestcamp unter dem Motto „Mach was wirklich zählt! Rheinmetall entwaffnen“ soll demnach vom 26. August bis zum 31. August am Fuß des Fernsehturms Colonius in Köln errichtet werden.

Das Polizeipräsidium Köln hatte das Camp mit Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt. Einen Eilantrag des Veranstalters gegen das Verbot hatte das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. In einem unanfechtbaren Beschluss änderte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab.

Vorgesehen sind laut Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen. Davon gehe keine Gefahr aus, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Wenn der Veranstalter zu Blockaden gegen rüstungsrelevante Einrichtungen im Kölner Stadtgebiet außerhalb des Campgeländes aufrufe, dann müssten sich mögliche polizeiliche Maßnahmen gezielt gegen diese Aktionen richten.

Das Gericht sehe entgegen dem Polizeipräsidium den angegebenen Zweck des Protestcamps nicht als vorgeschoben und auch nicht als wahres Ziel gewaltsame Aktionen und andere Störungen der öffentlichen Sicherheit. Für das Camp werden nach Angaben des Gerichts etwa 500 Teilnehmer erwartet.

Das Polizeipräsidium hatte bei seinem Verbot vergleichbare Camps in Kassel und Kiel angeführt, bei denen es zu rechtswidrigen Blockaden, Sachbeschädigungen und Widerstand gegen Polizeibeamte gekommen war.

Das Bündnis wirft dem Rüstungskonzern Rheinmetall vor, Länder wie Israel, Saudi-Arabien oder Bahrain mit Waffen auszustatten, die gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt würden. Es hatte auch zu einem Protest an der Villa des Rüstungskonzernchefs aufgerufen.

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3 Kommentare

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  • Na ok - 🚧balkenfrei / dann mach ich’s selbst:

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt:

    Das Verbot des Protestcamps erweist sich als rechtswidrig, weil es die Versammlungsfreiheit des Antragtellers verletzt. Im Protestcamp sind nach dem Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen geplant. Hiervon geht keine Gefahr aus. Soweit der Veranstalter zu Blockaden gegen rüstungsrelevante Einrichtungen im Kölner Stadtgebiet außerhalb des Campgeländes aufruft, müssen sich etwaige polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gegen diese - für sich zu bewertenden Protestaktionen ‑ richten. Entgegen der Einschätzung des Polizeipräsidiums kann nicht angenommen werden, dass die vom Veranstalter angegebene Zwecksetzung des Protestcamps lediglich vorgeschoben ist und die Auslösung gewaltsamer Aktionen oder anderer Störungen der öffentlichen Sicherheit das wahre Ziel der Versammlung darstellt.

    Der Beschluss ist unanfechtbar.

    Aktenzeichen: 15 B 925/25



    (I. Instanz: VG Köln, 20 L 2068/25 - immer noch ◾️ - 🙀🥳👹 )👎

    taz.de/Geplantes-P...inmetall/!6108724/

  • "Das Gericht sehe entgegen dem Polizeipräsidium den angegebenen Zweck des Protestcamps nicht als vorgeschoben und auch nicht als wahres Ziel gewaltsame Aktionen und andere Störungen der öffentlichen Sicherheit."



    Die Polizei hat aus den Erfahrungen der Vergangenheit gelernt, aber genützt hat es ihnen nix. Sie müssen sich trotzdem wieder auf Krawalle einstellen. Das Gericht nimmt offenbar gewalttätige Aktionen billigend in Kauf, mit denen sich dann die Polizei rumschlagen darf.

    • @Thomas2023:

      Nee Nee Nee - OVG



      “Entgegen der Einschätzung des Polizeipräsidiums kann nicht angenommen werden, dass die vom Veranstalter angegebene Zwecksetzung des Protestcamps lediglich vorgeschoben ist und die Auslösung gewaltsamer Aktionen oder anderer Störungen der öffentlichen Sicherheit das wahre Ziel der Versammlung darstellt.…“

      & empfehle mal (wieder?;)( den el classico -



      Brokdorf-Beschluß von Karlsruhe LESEN - wa!



      de.wikipedia.org/w...Brokdorf-Beschluss



      Von keinem geringeren & linksunverdächtigen



      Präsi/Senatsvors/Präsi Roman Herzog - dem Rucker der Nation gegen zB die ◾️FAZ öffentlich klargestellt & verteidigt!



      (de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Korruhn - in “Hautnah. Indiskrete Gespräche.“



      Econ Verlag, Düsseldorf; Wien; New York; Moskau 1994,)

      kurz - “Meinungs&Versammlungsfreiheit -



      Unterpfand der Demokratie“ •



      kl Tipp Hörens einfach auf mit der Stange im Nebel ehra Stammtisch&Vorurteile rumzustochern! Gellewelle&Wollnichtwoll



      Besser is das • viel Glück